⚖️ Modernisierungsschub für Genossenschaften: Gesetzentwurf zur Reform veröffentlicht

25. Juni 2025 – Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts veröffentlicht. Ziel ist es, Genossenschaften zukunftsfähiger aufzustellen, die Digitalisierung zu erleichtern und zugleich gegen missbräuchliche Strukturen vorzugehen. Der Entwurf ist Teil der umfassenden Strategie zur Stärkung gemeinschaftlicher Wirtschaftsformen – passend zum von den Vereinten Nationen ausgerufenen „Internationalen Jahr der Genossenschaften 2025“.


📌 Reformziele im Überblick

Der Entwurf des BMJV verfolgt drei zentrale Ziele:

1. Förderung der Digitalisierung

Genossenschaften sollen künftig verstärkt digitale Kommunikations- und Entscheidungswege nutzen können. Geplant ist unter anderem:

  • die Ersetzung der Schriftform durch die Textform, um digitale Verfahren zu ermöglichen,
  • rechtliche Klarstellungen zu Online-Versammlungen und digitalen Abstimmungen, sowie
  • eine vereinfachte digitale Informationsbereitstellung für Mitglieder.

2. Attraktivitätssteigerung der Rechtsform

Um die Gründung und Führung von Genossenschaften zu erleichtern, sieht der Gesetzentwurf:

  • Verfahrensbeschleunigungen bei der Gründung vor,
  • die Berücksichtigung praxisrelevanter Klarstellungswünsche, und
  • eine gezielte Modernisierung bewährter Strukturen, ohne den genossenschaftlichen Kern zu verwässern.

3. Schärfere Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften

Die Genossenschaftsform soll künftig stärker vor Missbrauch geschützt werden. Dazu zählt insbesondere:

  • die Erweiterung der Befugnisse der genossenschaftlichen Prüfungsverbände,
  • die Weiterentwicklung bestehender Schutzregelungen aus den Reformen der Jahre 2017 und 2020,
  • ein gezielter Ausbau von Kontroll- und Meldepflichten.

🗣️ Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig: Gemeinschaft stärken

In ihrer Erklärung zum Entwurf betont Bundesministerin Dr. Stefanie Hubig die Rolle der Genossenschaften als soziale, wirtschaftliche und regionale Stabilisatoren:

„Genossenschaften zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlicher Zusammenhalt zusammengehen. […] Mit unserer Reform machen wir die Genossenschaft mit modernen und zeitgemäßen gesetzlichen Rahmenbedingungen attraktiver.“

Besonders in Bereichen wie Wohnraum, Landwirtschaft, Energie und Finanzwesen hätten Genossenschaften bewiesen, dass sie ein leistungsfähiges und solidarisches Geschäftsmodell bieten – das nun auch rechtlich zukunftsfest gemacht werden soll.


📝 Beteiligung der Öffentlichkeit bis 30. Juli 2025 möglich

Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versandt und auf der Website des BMJV veröffentlicht. Interessierte Kreise können bis zum 30. Juli 2025 Stellung nehmen. Die Rückmeldungen werden ebenfalls öffentlich einsehbar sein.

Ein früherer Gesetzentwurf mit ähnlicher Zielsetzung war bereits in der vergangenen Legislaturperiode veröffentlicht worden, das damalige Verfahren wurde jedoch nicht abgeschlossen.


🔗 Weiterführende Informationen

Den vollständigen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Genossenschaftsrechts finden Sie auf der Website des BMJV:
👉 www.bmjv.de/genossenschaftsrecht2025 (Beispiel-Link)


Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Pressemitteilung vom 25.06.2025