Viele Ruheständler möchten oder müssen auch im Alter noch einer Beschäftigung nachgehen. Ob aus Freude an der Tätigkeit, zur Aufbesserung der Rente oder aus finanzieller Notwendigkeit – der Hinzuverdienst im Alter ist möglich, aber steuerlich und sozialversicherungsrechtlich nicht immer unkompliziert.
Wir zeigen, welche Hinzuverdienste für Rentner möglich sind und worauf steuerlich zu achten ist.
🧓 Darf ich als Rentner überhaupt hinzuverdienen?
Ob und in welchem Umfang Sie als Rentner hinzuverdienen dürfen, hängt vom Typ der Rente ab:
Rentenart | Hinzuverdienstgrenzen |
---|---|
Reguläre Altersrente | Keine Hinzuverdienstgrenze |
Vorruhestandsrente | Keine Grenze seit 2023 |
Erwerbsminderungsrente | Begrenzter Hinzuverdienst, individuell zu prüfen |
Witwen-/Waisenrente | Mögliche Kürzung bei Hinzuverdienst |
Zusatzversorgungen | Je nach Regelung möglich oder eingeschränkt |
👉 Wichtig: Klären Sie vor Aufnahme einer Nebentätigkeit mit Ihrem Rententräger, ob eine Hinzuverdienstgrenze gilt – insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten.
💼 Welche Arten des Hinzuverdienstes gibt es – und wie werden sie steuerlich behandelt?
a) Minijob (520-€-Job)
- Ideal für einen einfachen, steuerfreien Nebenverdienst
- Rentner müssen keine Steuererklärung abgeben
- Pauschalabgaben trägt der Arbeitgeber
🔎 Vorteil: Kein bürokratischer Aufwand – der Minijob ist die einfachste und sicherste Variante für Rentner.
b) Teilzeitjob mit Sozialversicherungspflicht
- Wenn mehr als ein Minijob oder ein höheres Einkommen erzielt wird
- Abgaben sind oft überschaubar, insbesondere bei kleinen Einkommen
📌 Beispiel:
Ein Bruttogehalt von rund 610 € monatlich ergibt – je nach Steuerklasse – etwa 556 € netto. Damit bleibt der Unterschied zum Minijob gering, während die Ansprüche an die Kranken- und Pflegeversicherung erhalten bleiben.
c) Selbständige Tätigkeit (z. B. Hausmeister, Zeitungszustellung)
- Möglich auch im Alter, z. B. als Kurier, Dienstleister, Berater
- Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) bei Umsatz bis 25.000 € jährlich anwendbar
🔎 Vorteil: Keine Umsatzsteuer und reduzierte Pflichten – ideal für kleinere Projekte.
d) Tätigkeit für gemeinnützige Organisationen
- Übungsleiterpauschale: bis 3.000 € jährlich steuerfrei
- Ehrenamtspauschale: bis 840 € jährlich steuerfrei
📌 Wichtig: Tätigkeit muss gemeinnützig, nebenberuflich und persönlich erbracht werden – z. B. in Sportvereinen, Kirchen oder sozialen Einrichtungen.
🧾 Muss ich als Rentner mit Steuernachforderungen rechnen?
Nicht jeder Hinzuverdienst führt automatisch zu einer Steuerpflicht. Die Besteuerung richtet sich nach dem Rentenbeginn, dem Höhe der Rente und den individuellen Freibeträgen:
Renteneintritt | Besteuerungsanteil |
---|---|
vor 2006 | ca. 50 % steuerpflichtig |
2025 | ca. 83,5 % steuerpflichtig |
ab 2040 | 100 % steuerpflichtig |
➡️ Beispiel 2025:
Ein alleinstehender Rentner hat einen Grundfreibetrag von ca. 10.900 €. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Betrag übersteigt, fällt Einkommensteuer an.
Weitere steuerliche Entlastungen für Rentner:
- Altersentlastungsbetrag
- Werbungskosten- bzw. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Krankheits- und Pflegekosten
- Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
- Behinderten-Pauschbetrag
👉 In sieben von zehn Fällen ergibt sich trotz Hinzuverdienst keine Steuerzahlung – aber nur bei korrekter steuerlicher Einordnung!
✅ Unser Fazit: Arbeiten im Ruhestand – gut geplant, steuerlich sinnvoll
Ob ehrenamtlich, selbstständig oder im Nebenjob – der Hinzuverdienst im Alter bietet Chancen, aber auch Risiken, insbesondere beim Zusammenspiel von Rentenversicherung, Einkommensteuer und Hinzuverdienstgrenzen.
📞 Unser Tipp: Lassen Sie Ihre Situation individuell prüfen. So stellen Sie sicher, dass Sie nicht nur rechtssicher hinzuverdienen, sondern auch alle Steuervorteile nutzen.