Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde angehoben – ein Plus von 8,42 % gegenüber dem aktuellen Satz von 12,85 Euro. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro, was einer Steigerung um 5,04 % entspricht. Insgesamt bedeutet das ein Lohnplus von 13,88 % innerhalb von zwei Jahren – die größte einvernehmlich beschlossene Anhebung seit Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Die Anpassung des Mindestlohns betrifft vor allem:
- Minijobber: Die monatliche Verdienstgrenze muss voraussichtlich erneut angepasst werden, um die wöchentliche Arbeitszeit stabil zu halten.
- Teilzeitkräfte und Aushilfen: Insbesondere in Branchen mit vielen geringfügig Beschäftigten (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Pflege) steigen die Lohnkosten deutlich.
- Tarifverträge unterhalb des Mindestlohns verlieren ihre Bindungswirkung in Bezug auf die Lohnuntergrenze.
- Lohnabrechnungen und Arbeitsverträge sollten geprüft und ggf. angepasst werden.
Sozialpolitische Bedeutung
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums profitieren rund 6 Millionen Beschäftigte von der Erhöhung. Seit Einführung des Mindestlohns hat sich der Niedriglohnsektor um etwa 1,5 Millionen Arbeitsverhältnisse reduziert – ein Indikator für die stabilisierende Wirkung auf den Arbeitsmarkt.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betont in der Pressemitteilung vom 27. Juni 2025:
„Der gemeinsame Vorschlag bedeutet für Millionen Menschen mehr Geld im Portemonnaie. Ich werde der Bundesregierung deshalb vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“
Unsere Empfehlung für Sie als Arbeitgeber
- Kalkulieren Sie die höheren Lohnkosten frühzeitig, insbesondere bei befristeten Verträgen, Saisonarbeit und geringfügiger Beschäftigung.
- Passen Sie Arbeitsverträge mit Bezug auf den Mindestlohn rechtzeitig an.
- Überprüfen Sie Ihre Lohnabrechnungssysteme auf die neue Mindestlohngrenze.
- Nutzen Sie die Anpassung als Anlass für eine strategische Personalplanung und zur Attraktivitätssteigerung als Arbeitgeber.
📌 Tipp aus der Praxis:
Schon jetzt prüfen, ob Arbeitszeiten effizient organisiert sind oder ob innerbetriebliche Prozesse optimiert werden können, um steigende Lohnkosten abzufedern.
Haben Sie Fragen zur Umsetzung der neuen Mindestlohnregelung?
Wir beraten Sie gerne individuell zu Auswirkungen, Gestaltungsmöglichkeiten und den nächsten Schritten.
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