Die EU-Kommission hat am 2. Juli 2025 eine neue Empfehlung veröffentlicht, mit der die Mitgliedstaaten gezielt steuerliche Anreize zur Unterstützung des „Clean Industrial Deal“ schaffen sollen. Ziel ist es, Investitionen in saubere Technologien und die Dekarbonisierung der Industrie stärker zu fördern – und zwar steuerlich attraktiv, einfach und unbürokratisch.
Warum das jetzt wichtig ist
Der „Clean Industrial Deal“ ist Europas Antwort auf den globalen Wettlauf um grüne Industrie-Investitionen. Nach dem Vorbild von Programmen wie dem US-amerikanischen „Inflation Reduction Act“ will die EU wettbewerbsfähig bleiben – insbesondere bei grüner Energie, klimafreundlicher Produktion und nachhaltiger Mobilität.
Die Empfehlung enthält zwei zentrale steuerliche Maßnahmen:
1. Beschleunigte oder sofortige Abschreibungen
Unternehmen sollen bestimmte klimafreundliche Investitionen komplett im Jahr des Kaufs oder Leasings steuerlich absetzen können – z. B.:
- Investitionen in energieeffiziente Maschinen oder Anlagen
- Emissionsfreie Fahrzeuge für den betrieblichen Fuhrpark
Auch eine Kombination mit einem Verlustvortrag wird empfohlen, damit auch Unternehmen in der Aufbauphase oder mit schwankendem Gewinn von der Maßnahme profitieren können.
2. Steuergutschriften
Zusätzlich schlägt die EU-Kommission zielgerichtete Steuergutschriften vor – also direkte Steuervergünstigungen, die von der Körperschaftsteuer abgezogen werden können. Diese sollen insbesondere für:
- Investitionen zur CO₂-Reduktion
- Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung
- Projekte mit einem offengelegten Transformationsplan
möglich sein.
Wenn die Gutschriften im jeweiligen Jahr nicht vollständig genutzt werden können, sollen sie bis zu vier Jahre vorgetragen oder sogar erstattet werden – vorausgesetzt, das nationale Steuerrecht lässt dies zu.
📌 Beispiel: Ein Unternehmen investiert in eine neue, CO₂-arme Produktionsanlage und erhält eine Steuergutschrift. Diese kann mit der Steuerlast verrechnet oder ggf. zurückerstattet werden.
Einheitlicher Rahmen: Der neue CISAF
Alle Maßnahmen sollen im Einklang mit dem neuen Beihilferahmen „CISAF“ (Clean Industrial Solution Aid Framework) stehen, der den bisherigen Krisenrahmen ablöst. Dieser legt u. a. Höchstbeträge pro Projekt und Transparenzregeln fest.
Was müssen Unternehmen und Berater jetzt beachten?
- Die Empfehlung ist zwar nicht bindend, aber ein starkes Signal an die Mitgliedstaaten, ihre Steuerpolitik auf Nachhaltigkeit auszurichten.
- Bis 31.12.2025 müssen die Staaten ihre Maßnahmen an Brüssel melden.
- Unternehmen mit Investitionsplänen im Bereich Nachhaltigkeit sollten jetzt prüfen, ob sie sich auf bevorstehende steuerliche Förderungen vorbereiten können.
- Steuerberater und CFOs sollten sich mit dem CISAF-Rahmen vertraut machen, um Förderchancen gezielt zu erschließen.
Fazit
Die neue EU-Empfehlung bringt steuerliche Dynamik in die grüne Transformation: Wer künftig in emissionsfreie Technik investiert, kann nicht nur dem Klima, sondern auch der eigenen Steuerlast etwas Gutes tun. Beschleunigte Abschreibungen und Steuergutschriften können Investitionen erheblich erleichtern – vorausgesetzt, die Mitgliedstaaten setzen die Vorschläge konsequent um.
🟩 Grüne Steuerpolitik wird zum Standortfaktor. Unternehmen sollten jetzt ihre Investitionspläne prüfen und steuerlich strategisch begleiten lassen.
Quelle: DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.07.2025
Hinweis: Die Umsetzung durch Deutschland bleibt abzuwarten. Über neue Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.
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