Mit Schreiben vom 1. Juli 2025 (Az. IV B 2 – S 1301-JPN/01556/003/007) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Konsultationsvereinbarung zur Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 24 Absatz 5 des DBA Japan bekannt gegeben.
Die Vereinbarung wurde zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und Japans am 4. Juni 2025 getroffen und legt verbindlich fest, wie das in Artikel 24 Absatz 5 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) vorgesehene Schiedsverfahren praktisch umzusetzen ist.
Hintergrund: Artikel 24 DBA-Japan – Verständigungs- und Schiedsverfahren
Das am 17. Dezember 2015 unterzeichnete Abkommen zwischen Deutschland und Japan regelt u. a. die Vermeidung der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Einkünften. Artikel 24 ermöglicht betroffenen Steuerpflichtigen die Einleitung eines Verständigungsverfahrens, wenn sie der Auffassung sind, dass eine Besteuerung nicht dem DBA entspricht.
Absatz 5 dieses Artikels sieht zudem vor, dass ungelöste Fälle nach Ablauf einer bestimmten Frist in ein verbindliches Schiedsverfahren übergehen können – eine wichtige Schutzklausel zur Rechts- und Planungssicherheit bei internationalen Sachverhalten.
Inhalt der neuen Konsultationsvereinbarung
Die nun veröffentlichte Absprache konkretisiert unter anderem:
- Ablauf und Zeitrahmen für die Einleitung eines Schiedsverfahrens
- die Zusammensetzung und Ernennung der Schiedspersonen
- Grundsätze zur Vertraulichkeit und Entscheidungsfindung
- die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten „nach Treu und Glauben“
Ziel ist eine effiziente, transparente und rechtssichere Umsetzung grenzüberschreitender Verständigungs- und Schiedsverfahren.
Die Konsultationsvereinbarung wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das vollständige Schreiben ist auf der Website des BMF abrufbar.
Bedeutung für international tätige Mandanten
Für Unternehmen und natürliche Personen mit Einkünften in Deutschland und Japan ist diese Vereinbarung von hoher Relevanz. Sie stärkt:
- die Verfahrenssicherheit bei Besteuerungskonflikten,
- die Verlässlichkeit grenzüberschreitender Steuerregelungen
- und bietet im Streitfall eine verbindliche Lösung durch ein neutrales Schiedsgericht.
📌 Unser Tipp:
Unternehmen mit Betriebsstätten, Lizenzbeziehungen oder Lieferbeziehungen nach Japan sollten prüfen, ob bestehende oder potenzielle Doppelbesteuerungsrisiken durch die neuen Regelungen abgedeckt werden. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Einordnung und strategischen Begleitung im Verständigungs- oder Schiedsverfahren.
Quelle: BMF, Schreiben vom 01.07.2025, veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I
Weitere Informationen: www.bundesfinanzministerium.de