📆 DIHK, Mitteilung vom 08.07.2025
Worum geht es?
Die Bundesregierung bringt ein steuerliches Investitionspaket auf den Weg, das nach Zustimmung des Bundesrats am 11. Juli 2025 rasch in Kraft treten soll. Die Maßnahmen sollen gezielt Investitionen anstoßen, steuerliche Belastungen senken und die digitale Transformation der Verwaltung beschleunigen. Die Industrie- und Handelskammern (DIHK) begrüßen die Richtung – fordern aber mehr Tempo und weitergehende Reformen.
Kernpunkte des Investitionspakets
🔹 Degressive AfA kehrt zurück – 30 % Abschreibung für Investitionen
- Für die Jahre 2025 bis 2027 gilt wieder die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
- Der Abschreibungssatz beträgt 30 % im ersten Jahr, danach Abschreibung vom Restbuchwert.
- Anwendbar z. B. auf Maschinen, Technik, Büroausstattung.
💡 Vorteil: Investitionen rechnen sich schneller – Liquidität bleibt im Unternehmen.
🔹 Körperschaftsteuersenkung ab 2028 – aber in Etappen
- Ab 2028 wird der Körperschaftsteuersatz jährlich um 1 Prozentpunkt gesenkt – von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032.
- Gilt für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs.
- Der kombinierte Steuersatz mit Gewerbesteuer soll so auf ca. 25 % sinken.
🔹 Thesaurierungsbegünstigung für Personengesellschaften
- Auch Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren:
- Der Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne soll ab 2028 von 28,25 % auf 25 % reduziert werden.
💬 Damit wird eine steuersystematische Gleichbehandlung von Kapital- und Personengesellschaften angestrebt.
Was fehlt? – Kritik der Wirtschaft
Der DIHK kritisiert:
- Stromsteuerentlastung für alle Betriebe gestrichen – trotz Zusage im Koalitionsvertrag
- Entlastungswirkungen greifen zu spät (erst ab 2028 bei Körperschaftsteuer)
- AfA-Erleichterungen sind zeitlich befristet
- Keine Reform der AfA-Tabellen oder Anhebung der GWG-Grenze (noch bei 800 €)
Ausblick: Was Unternehmen jetzt tun sollten
✅ Investitionen vorziehen oder planen: Wer zwischen 2025 und 2027 investiert, profitiert unmittelbar von der 30 %-AfA.
✅ Steuerstrategien prüfen: Für thesaurierende Unternehmen (z. B. GmbHs) kann sich langfristige Gewinnzurückhaltung lohnen.
✅ Digitalisierung nutzen: Die geplante Vereinfachung steuerlicher Verfahren eröffnet auch Chancen zur internen Prozessoptimierung.
Fazit
Mit der Wiedereinführung der degressiven AfA und geplanten Steuersenkungen ab 2028 setzt die Bundesregierung ein Zeichen für investitionsfreundlichere Rahmenbedingungen – wenn auch zeitlich begrenzt und mit Verzögerung. Die Wirtschaft drängt auf mehr Geschwindigkeit und Durchschlagskraft bei steuerlicher Entlastung, Bürokratieabbau und Digitalisierung.
📌 Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Investitionen zu planen – steuerlich optimal begleitet.
📄 Quelle: DIHK-Mitteilung vom 08.07.2025
📌 Nachzulesen in: hib – heute im bundestag, Nr. 292/2025
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