Digitale Steuererklärung auf dem nächsten Level – Start des Verfahrens „RABE“ zum 01.07.2025
Seit dem 1. Juli 2025 ist Berlin offiziell Teil der digitalen Zukunft der Steuererklärung: Das neue Verfahren „RABE“ (Referenzierung auf Belege) wurde nun auch in den Berliner Finanzämtern eingeführt. Ziel: Die digitale Einreichung und Verarbeitung von Belegen im Rahmen der Einkommensteuererklärung soll einfacher, strukturierter und effizienter werden – für Steuerpflichtige ebenso wie für die Verwaltung.
📌 Was ist „RABE“?
„RABE“ steht für Referenzierung auf Belege. Das Verfahren wurde im Rahmen des bundesweiten KONSENS-Projekts entwickelt und erweitert die bestehenden Möglichkeiten der Belegübermittlung.
Neu dabei:
Belege können nun direkt beim Ausfüllen der Steuererklärung digital hochgeladen und konkret den passenden Eingabefeldern zugeordnet („referenziert“) werden – entweder in Mein ELSTER oder über eine kompatible Steuersoftware.
So können die Finanzämter gezielt auf die zugeordneten Belege zugreifen, ohne manuelle Nachbearbeitung oder Rückfragen, wenn die Belege die erwarteten Informationen enthalten.
💡 Deine Vorteile mit RABE:
- ✅ Einfachere Abgabe: Kein mühsames Sortieren, Nachreichen oder Versenden von Belegen
- ✅ Digitale Struktur: Belege werden den richtigen Stellen der Erklärung zugewiesen
- ✅ Schnellere Bearbeitung: Finanzämter greifen direkt auf relevante Belege zu
- ✅ Weniger Rückfragen: Weniger Nachforderungen durch klare Referenzierungen
- ✅ Kompatibel mit ELSTER & Softwarelösungen: Nutzung ab Einkommensteuer 2023 möglich
🛠 Technische Hintergründe
Bereits seit November 2024 ist die RABE-Funktion in Mein ELSTER verfügbar. Über die EriC-Schnittstelle steht sie seit Februar 2025 auch Softwareanbietern zur Verfügung.
Wichtig: Steuererklärungen mit RABE-Referenzen konnten bereits vor dem offiziellen Einsatz in Berlin übermittelt werden. Da eine Verarbeitung dort jedoch erst ab dem 01.07.2025 möglich ist, mussten vorher übermittelte Referenzierungen technisch entfernt werden. Diese Entfernung ist nicht in der Erklärung selbst erkennbar – betroffen sind ggf. Erklärungen mit Abgabedatum zwischen November 2024 und Juli 2025.
🔭 Wie geht es weiter?
Die Berliner Finanzämter sind damit Teil der bundesweiten Rollout-Strategie. Bis Ende 2025 soll RABE flächendeckend in allen Bundesländern einsatzbereit sein. Die Funktion kann jetzt schon für die Steuererklärungen 2023 und 2024 genutzt werden – selbst dann, wenn das zuständige Finanzamt noch nicht vollständig auf RABE umgestellt ist.
📤 Praxistipp für Steuerpflichtige:
Wenn Sie Ihre Belege bereits beim Erstellen der Erklärung korrekt referenzieren, vermeiden Sie Rückfragen und sparen Zeit bei der Bearbeitung. Ob über Mein ELSTER oder Ihre Steuersoftware – RABE macht die Steuererklärung ein Stück smarter.
Quelle: Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Mitteilung vom 14.07.2025