Steuertipps aus dem Internet – Was ist dran? Zwischen cleverer Gestaltung und gefährlichem Mythos

Immer mehr Menschen holen sich Steuertipps bei YouTube, TikTok und Instagram. Dort klingt vieles einfach: GmbH gründen, Auto steuerfrei fahren, in Aktien investieren und fast keine Steuern zahlen. Doch was oft fehlt: der steuerliche Kontext, rechtliche Feinheiten – und die Risiken.

In diesem Beitrag klären wir auf, welche Gestaltungsideen tatsächlich funktionieren – und wo Sie besser vorsichtig sein sollten.


🚗 1. Firmenwagen ohne 1%-Regelung – geht das wirklich?

Im Netz heißt es oft: „Wenn du die Privatnutzung verbietest, musst du nichts versteuern – kein Fahrtenbuch, kein 1%-Wert.“

Tatsächlich möglich – aber nur unter strengen Bedingungen:

  • Klare arbeitsvertragliche Regelung (bei GmbHs: z. B. für den Geschäftsführer)
  • Kein Zugriff auf das Fahrzeug außerhalb der Arbeitszeit (z. B. durch Verbleib am Firmensitz)
  • Keine Indizien für Privatnutzung, etwa durch häusliches Parken

⚠️ Risiko: Kann das Finanzamt eine Privatnutzung nicht eindeutig ausschließen, wird der geldwerte Vorteil geschätzt – und nachversteuert.


🏢 2. „Doppelstock“-Holding – Steuertrick oder sinnvolle Struktur?

Was man hört: „Gründe einfach eine zweite GmbH als Holding – so sparst du bei der Gewinnausschüttung fast alle Steuern!“

Grundsätzlich legal und steuerlich anerkannt:

  • Die Holding-GmbH kann Dividenden aus der Tochter-GmbH nahezu steuerfrei vereinnahmen (95 % steuerfrei).
  • Vorteilhaft bei Reinvestitionen im Unternehmensbereich, z. B. beim Kauf weiterer Beteiligungen

⚠️ Aber:

  • Kein Vorteil, wenn Sie das Geld privat benötigen – dann greifen wieder Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer
  • Strukturkosten durch zwei GmbHs
  • Keine Lösung für jedes Geschäftsmodell

📈 3. Investieren über die GmbH – lohnt sich das?

Im Internet oft zu hören: „Kaufe Aktien über deine GmbH und zahle nur 1,5 % Steuern!“

Stimmt – aber nur bei bestimmten Beteiligungen:

  • Bei Beteiligungen ab 10 % an Kapitalgesellschaften: Dividenden nahezu steuerfrei (§ 8b KStG)
  • Relevant für professionelle Beteiligungsstrukturen, nicht für Kleinanleger

⚠️ Problematisch bei „normalen“ Wertpapieren:

  • Kursgewinne und Zinsen unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer (bis zu 30 %)
  • Keine Sparerpauschbeträge, keine Verrechnung mit privaten Verlusten

🛡️ 4. Versicherungsgestaltungen – Was kann man absetzen?

Versprochen wird oft: „Lass deine GmbH deine Kranken- oder Rentenversicherung zahlen – steuerfrei!“

Teilweise möglich:

  • Betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen ist steuerlich gefördert
  • Sterbegeldversicherungen können zur Nachlassplanung sinnvoll sein (nicht steuerlich absetzbar, aber erbschaftsteuerlich relevant)

⚠️ Wichtig:

  • Private Policen über die Firma laufen zu lassen, führt meist zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn
  • Fehlende Abgrenzung kann zu hohen Nachzahlungen führen

🧾 Unser Fazit: Zwischen TikTok-Trick und echter Gestaltung liegt oft eine Beratung

Viele der in sozialen Medien verbreiteten Ideen beruhen auf echten steuerlichen Möglichkeiten – doch entscheidend ist die Umsetzung im Detail. Ohne passende Verträge, Nachweise oder Struktur kann aus der „Steuersparidee“ schnell ein teures Problem werden.

Unsere Empfehlung: Bringen Sie uns Ihre Ideen mit – wir prüfen seriös, was funktioniert, was nicht und wie man es besser macht.


📞 Sie haben Fragen zu einer konkreten Gestaltungsidee aus dem Netz?

Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns. Wir zeigen Ihnen, was steuerlich möglich ist – mit Sicherheit und Substanz.