Immer mehr Menschen holen sich Steuertipps bei YouTube, TikTok und Instagram. Dort klingt vieles einfach: GmbH gründen, Auto steuerfrei fahren, in Aktien investieren und fast keine Steuern zahlen. Doch was oft fehlt: der steuerliche Kontext, rechtliche Feinheiten – und die Risiken.
In diesem Beitrag klären wir auf, welche Gestaltungsideen tatsächlich funktionieren – und wo Sie besser vorsichtig sein sollten.
🚗 1. Firmenwagen ohne 1%-Regelung – geht das wirklich?
Im Netz heißt es oft: „Wenn du die Privatnutzung verbietest, musst du nichts versteuern – kein Fahrtenbuch, kein 1%-Wert.“
✅ Tatsächlich möglich – aber nur unter strengen Bedingungen:
- Klare arbeitsvertragliche Regelung (bei GmbHs: z. B. für den Geschäftsführer)
- Kein Zugriff auf das Fahrzeug außerhalb der Arbeitszeit (z. B. durch Verbleib am Firmensitz)
- Keine Indizien für Privatnutzung, etwa durch häusliches Parken
⚠️ Risiko: Kann das Finanzamt eine Privatnutzung nicht eindeutig ausschließen, wird der geldwerte Vorteil geschätzt – und nachversteuert.
🏢 2. „Doppelstock“-Holding – Steuertrick oder sinnvolle Struktur?
Was man hört: „Gründe einfach eine zweite GmbH als Holding – so sparst du bei der Gewinnausschüttung fast alle Steuern!“
✅ Grundsätzlich legal und steuerlich anerkannt:
- Die Holding-GmbH kann Dividenden aus der Tochter-GmbH nahezu steuerfrei vereinnahmen (95 % steuerfrei).
- Vorteilhaft bei Reinvestitionen im Unternehmensbereich, z. B. beim Kauf weiterer Beteiligungen
⚠️ Aber:
- Kein Vorteil, wenn Sie das Geld privat benötigen – dann greifen wieder Kapitalertragsteuer oder Einkommensteuer
- Strukturkosten durch zwei GmbHs
- Keine Lösung für jedes Geschäftsmodell
📈 3. Investieren über die GmbH – lohnt sich das?
Im Internet oft zu hören: „Kaufe Aktien über deine GmbH und zahle nur 1,5 % Steuern!“
✅ Stimmt – aber nur bei bestimmten Beteiligungen:
- Bei Beteiligungen ab 10 % an Kapitalgesellschaften: Dividenden nahezu steuerfrei (§ 8b KStG)
- Relevant für professionelle Beteiligungsstrukturen, nicht für Kleinanleger
⚠️ Problematisch bei „normalen“ Wertpapieren:
- Kursgewinne und Zinsen unterliegen der Körperschaft- und Gewerbesteuer (bis zu 30 %)
- Keine Sparerpauschbeträge, keine Verrechnung mit privaten Verlusten
🛡️ 4. Versicherungsgestaltungen – Was kann man absetzen?
Versprochen wird oft: „Lass deine GmbH deine Kranken- oder Rentenversicherung zahlen – steuerfrei!“
✅ Teilweise möglich:
- Betriebliche Altersvorsorge über Direktversicherungen ist steuerlich gefördert
- Sterbegeldversicherungen können zur Nachlassplanung sinnvoll sein (nicht steuerlich absetzbar, aber erbschaftsteuerlich relevant)
⚠️ Wichtig:
- Private Policen über die Firma laufen zu lassen, führt meist zu steuer- und beitragspflichtigem Arbeitslohn
- Fehlende Abgrenzung kann zu hohen Nachzahlungen führen
🧾 Unser Fazit: Zwischen TikTok-Trick und echter Gestaltung liegt oft eine Beratung
Viele der in sozialen Medien verbreiteten Ideen beruhen auf echten steuerlichen Möglichkeiten – doch entscheidend ist die Umsetzung im Detail. Ohne passende Verträge, Nachweise oder Struktur kann aus der „Steuersparidee“ schnell ein teures Problem werden.
Unsere Empfehlung: Bringen Sie uns Ihre Ideen mit – wir prüfen seriös, was funktioniert, was nicht und wie man es besser macht.
📞 Sie haben Fragen zu einer konkreten Gestaltungsidee aus dem Netz?
Vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns. Wir zeigen Ihnen, was steuerlich möglich ist – mit Sicherheit und Substanz.