Am 5. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf einer Siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen an Bundesministerien, Länder, Verbände und Interessenvertretungen zur Stellungnahme versendet.
Die neue Mantelverordnung bündelt eine Reihe fachlich notwendiger Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts. Sie knüpft an die Sechste Änderungsverordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432) an und greift Anpassungsbedarf auf, der sich seither in der Praxis ergeben hat.
Ziel der Mantelverordnung
Mit der Siebten Änderungsverordnung sollen steuerliche Regelungen praxisgerecht fortentwickelt und aktualisiert werden. Der Entwurf umfasst Änderungen an mehreren steuerlichen Verordnungen gleichzeitig – ein Ansatz, der den Verwaltungsaufwand reduziert und eine einheitliche Umsetzung sicherstellt.
Nächste Schritte
- Stellungnahmen der beteiligten Institutionen, Länder und Verbände werden in den kommenden Wochen erwartet.
- Nach der Auswertung der Rückmeldungen wird der Verordnungsentwurf ggf. angepasst und anschließend dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt.
- Erst mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt treten die Änderungen in Kraft.
💡 Hinweis für die Praxis:
Sobald der endgültige Verordnungstext vorliegt, sollten Unternehmen und Steuerpflichtige prüfen, welche der Änderungen für ihre steuerlichen Pflichten relevant sind. Steuerberater können hier frühzeitig unterstützen, um Fristen, neue Meldepflichten oder Dokumentationsanforderungen rechtzeitig zu berücksichtigen.
📌 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 06.08.2025