Schwarzarbeitsbekämpfung: BRAK warnt vor rechtsstaatlichen Risiken bei erweiterten Ermittlungsbefugnissen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat deutliche rechtsstaatliche Bedenken gegen den von der Bundesregierung am 6. August 2025 beschlossenen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung geäußert.
Der Entwurf sieht vor, die Ermittlungsbefugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erheblich auszuweiten und einen umfassenderen Datenaustausch zwischen Behörden zu ermöglichen.

Geplante Maßnahmen im Überblick

  • Ausbau der FKS zu einer zentralen Prüf- und Ermittlungsbehörde
  • Einrichtung eines operativen Informations- und Datenanalysesystems
  • Fokussierung auf neue Schwarzarbeitsschwerpunkte wie Barbershops und Nagelstudios (Verdacht auf Clan-Kriminalität)
  • Aufnahme der Hauptzollämter in den polizeilichen Informationsverbund
  • Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)
  • Erweiterte Datenverarbeitungsbefugnisse der Zollkriminalämter
  • Prozessoptimierungen für die „Kleine Staatsanwaltschaft“ und selbstständige Ahndung von Sozialleistungsbetrug

Kritik der BRAK

Die BRAK sieht insbesondere bei der TKÜ und der Verlagerung von Ermittlungskompetenzen erhebliche Probleme:

  • Verletzung der Unschuldsvermutung: TKÜ soll auch ohne Vorliegen einer „Bande“ möglich sein, was zu Eingriffen bereits im Stadium bloßer Verdachtsfälle führt.
  • Gefahr unverhältnismäßiger Überwachung: Voraussichtlich würden viele Unbeteiligte betroffen sein.
  • Systembruch: Die Verlagerung von Ermittlungsbefugnissen zu den Zollbehörden könnte das Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft aushöhlen.
  • Absenkung grundrechtlicher Hürden: Die BRAK kritisiert die deutliche Ausweitung von Eingriffsbefugnissen bei gleichzeitig abgesenkten Schutzvoraussetzungen.

Rechtsstaatliche Bewertung

Die BRAK stellt klar, dass der Titel des Gesetzentwurfs – „Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ – harmlos klinge, tatsächlich aber tiefgreifende Eingriffe in Grundrechte und Verfahrensgrundsätze vorgesehen seien. Die geplanten Änderungen hält sie für nicht zu rechtfertigen und lehnt sie in dieser Form ab.


💡 Praxistipp:
Unternehmen in Branchen mit erhöhtem Prüfungsrisiko sollten sich darauf einstellen, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes umfangreichere Prüf- und Ermittlungsmaßnahmen möglich sind – einschließlich digitaler Analysen und breiterer Datenabgleiche. Gleichzeitig ist mit einer intensiveren behördlichen Vernetzung zu rechnen.

📌 Quelle: BRAK, Mitteilung vom 06.08.2025 – Nachrichten aus Berlin, Ausgabe 16/2025