Digitale Kommunikation mit dem Finanzamt wird ausgeweitet

Die Finanzverwaltung baut ihre digitalen Services weiter aus: Ab sofort können auch Körperschaftsteuerbescheide elektronisch über ELSTER zugestellt werden. Damit ist der Prozess – von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheids – erstmals vollständig digital möglich.


Was ist neu?

  • Körperschaftsteuerbescheide: Ab sofort digital abrufbar.
  • Bereits verfügbar: Einkommensteuerbescheide, Gewerbesteuermessbescheide, Zerlegungsbescheide sowie Bescheide zur Feststellung des Gewerbeverlustes.
  • Zukunft: Ab Herbst 2025 sollen weitere Verwaltungsakte und Schreiben in ELSTER elektronisch bereitgestellt werden.

Damit können Unternehmen und Steuerberater die Bescheide medienbruchfrei weiterverarbeiten – ein echter Zeit- und Effizienzgewinn.


Vorteile für Unternehmen und Steuerpflichtige

  • Schneller Zugriff: Bescheide stehen unmittelbar nach Erstellung digital zur Verfügung.
  • Zeitersparnis: Kein Postversand, keine Wartezeiten.
  • Effizienz: Automatisierte Verarbeitung in Kanzlei- und Unternehmenssoftware möglich.
  • Umweltschutz: Papiersparende Abwicklung.

So funktioniert es

  • Aktivierung im ELSTER-Portal unter „Formulare und Leistungen → Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“.
  • Abruf der Bescheide über das Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ oder die App „MeinELSTER+“.
  • Auch Steuerberater und Softwarelösungen können die Bescheide abrufen, sofern der elektronische Bescheidabruf unterstützt wird.

Fazit

Die vollständig digitale Zustellung von Steuerbescheiden ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen, effizienten und papierarmen Steuerverwaltung. Unternehmen, Steuerberater und Privatpersonen profitieren gleichermaßen von mehr Komfort, Zeitersparnis und weniger Bürokratie.

👉 Tipp: Prüfen Sie in Ihrem ELSTER-Konto, ob die elektronische Bekanntgabe bereits aktiviert ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung und Integration in Ihre Steuerprozesse.