Mehrere kurzfristige Minijobs: So funktioniert die Zusammenrechnung

Ob als Nebenverdienst oder saisonale Aushilfe – kurzfristige Minijobs sind eine beliebte Möglichkeit, flexibel zu arbeiten. Doch was passiert, wenn im gleichen Jahr mehrere solcher Beschäftigungen ausgeübt werden? Hier erklären wir, welche Regeln gelten und wie die Zusammenrechnung funktioniert.


Was ist ein kurzfristiger Minijob?

Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie von Anfang an befristet ist und die Tätigkeit höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr umfasst. Dabei gilt:

  • 3 Monate oder
  • 70 Arbeitstage – je nachdem, welche Variante günstiger ist.

Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Verdient der Minijobber jedoch mehr als 556 € pro Monat, muss zusätzlich geprüft werden, ob die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird.


Mehrere kurzfristige Beschäftigungen: Die Grundregel

Arbeitnehmer:innen dürfen im Kalenderjahr mehrere kurzfristige Minijobs haben – auch direkt hintereinander oder parallel.
👉 Wichtig: Alle Beschäftigungszeiten werden zusammengerechnet.

  • Maximal 3 Monate (90 Kalendertage) oder
  • maximal 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Wird diese Grenze überschritten, liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor.


Wie wird zusammengerechnet?

Variante 1: Arbeitstage

  • Alle Arbeitstage der einzelnen Beschäftigungen werden addiert.
  • Grenze: 70 Arbeitstage pro Jahr.

Variante 2: Monate/Kalendertage

  • Bei der Betrachtung nach Monaten gilt eine Grenze von 90 Kalendertagen.
  • Volle Monate werden mit 30 Tagen angesetzt, Teilmonate mit den tatsächlichen Kalendertagen.

Beispiel

  • April & Mai: Vollzeitjob → 44 Arbeitstage (60 Kalendertage)
  • Juli & August: 2 Tage pro Woche → 18 Arbeitstage (60 Kalendertage)
  • Gesamt: 62 Arbeitstage (unter 70) → kurzfristig zulässig, auch wenn 120 Kalendertage überschritten werden.

Pausen zwischen den Jobs – nötig?

Nein. Mehrere kurzfristige Minijobs können direkt aufeinander folgen.
Ausnahme: Bei Rahmenvereinbarungen (max. 1 Jahr). Wird danach eine neue Rahmenvereinbarung geschlossen, muss eine Pause von 2 Monaten eingehalten werden.


Elektronische Rückmeldung durch die Minijob-Zentrale

Seit 1. Januar 2022 erhalten Arbeitgeber bei Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung eine elektronische Rückmeldung, ob bereits andere kurzfristige Minijobs bestehen oder bestanden haben.

  • Die Rückmeldung informiert nur über das Bestehen, nicht über die Dauer.
  • Arbeitgeber müssen die Rückmeldung in ihren Entgeltunterlagen dokumentieren.

Fazit

  • Mehrere kurzfristige Minijobs sind möglich.
  • Entscheidend ist die Zusammenrechnung aller Beschäftigungszeiten im Kalenderjahr.
  • Die Grenze liegt bei 3 Monaten / 90 Kalendertagen oder 70 Arbeitstagen.
  • Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Prüfung vor jeder Einstellung vorzunehmen.

👉 Sie beschäftigen regelmäßig Aushilfen oder planen mehrere kurzfristige Minijobs? Wir unterstützen Sie gerne bei der korrekten sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung und bei der Gestaltung Ihrer Lohnabrechnung.