Gesetzliche Neuregelungen im September 2025

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.08.2025

Im September 2025 treten verschiedene gesetzliche Änderungen und wichtige Regelungen in Kraft. Von der Datennutzung bei smarten Geräten über den Ausbau erneuerbarer Energien bis hin zu Naturschutzauflagen – ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:


EU-Data-Act gilt ab 12. September 2025: Mehr Kontrolle über Gerätedaten

Ab dem 12. September 2025 tritt der EU-Data-Act in Kraft. Er soll Nutzerinnen und Nutzern von vernetzten Geräten wie Autos, E-Bikes, Smart-TVs oder Kühlschränken mehr Kontrolle über die erhobenen Daten geben.

Hersteller müssen künftig transparent darlegen,

  • welche Daten gesammelt werden,
  • wie diese verwendet werden und
  • wie Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ihre Daten erhalten können.

Damit wird ein einheitlicher Rechtsrahmen in der EU geschaffen, der die Datenhoheit der Verbraucherinnen und Verbraucher stärkt.


Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien werden beschleunigt

Zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien werden die immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren für Anlagen wie Wind- und Solaranlagen, Geothermie oder Wärmepumpen vereinfacht und digitalisiert.

Ein Kernpunkt ist die Einführung sogenannter Beschleunigungsgebiete für Windenergieanlagen an Land. Dort gelten vereinfachte Verfahren, auch für Energiespeicher am gleichen Standort. Trotz der Beschleunigung bleiben die Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes bestehen.


Heckenschnitt erst wieder ab 1. Oktober erlaubt

Noch bis zum 30. September 2025 gilt das jährliche Verbot für den radikalen Schnitt oder die Entfernung von Bäumen, Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen. Hintergrund ist der Schutz brütender Vögel und ihres Nachwuchses.

  • Erlaubt sind in dieser Zeit lediglich schonende Pflege- und Formschnitte.
  • Grundlage ist § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

Ab dem 1. Oktober 2025 dürfen umfassendere Schnittmaßnahmen wieder vorgenommen werden.


Bundesweiter Warntag am 11. September 2025

Am 11. September 2025 findet der jährliche bundesweite Warntag statt. Um 11:00 Uhr wird eine Probewarnung über alle verfügbaren Warnsysteme ausgelöst, um 11:45 Uhr folgt die Entwarnung.

Der Aktionstag ist eine Gemeinschaftsinitiative von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Warnsysteme zu prüfen und die Bevölkerung für Notlagen zu sensibilisieren.


Fazit

Der September 2025 bringt Neuerungen, die sowohl Verbraucherinnen und Verbraucher als auch Unternehmen betreffen:

  • mehr Transparenz bei der Datennutzung,
  • schnellere Verfahren für den Ausbau erneuerbarer Energien,
  • Naturschutz durch Schnittverbote bis Monatsende,
  • sowie den jährlichen Testlauf der Warnsysteme.