BMF, Mitteilung vom 04.09.2025
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Mit dem Gesetz sollen insbesondere steuerliche Maßnahmen aus dem Sofortprogramm für Deutschland (beschlossen vom Koalitionsausschuss am 28. Mai 2025) sowie weiterer kurzfristig notwendiger Änderungsbedarf umgesetzt werden.
Hintergrund
Das Steueränderungsgesetz 2025 ist Teil der aktuellen Gesetzgebungsoffensive und soll:
- steuerliche Rechtsanpassungen an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen ermöglichen,
- Entlastungen und Vereinfachungen aus dem Sofortprogramm gesetzlich verankern,
- weitere punktuelle Änderungen im Steuerrecht schaffen, die kurzfristig erforderlich geworden sind.
Nächste Schritte
- Der Referentenentwurf wurde am 04.09.2025 veröffentlicht und zunächst den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet.
- Nach Auswertung der Stellungnahmen wird der Regierungsentwurf erarbeitet und in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
- Ziel ist eine Verabschiedung noch im Laufe des Jahres 2025, damit die Änderungen bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2026 greifen können.
Bedeutung für die Praxis
Der Entwurf könnte weitreichende Änderungen für Unternehmen und Privatpersonen mit sich bringen – von Anpassungen bei der Einkommensteuer über Vereinfachungen im Verfahrensrecht bis hin zu Sonderregelungen für bestimmte Branchen. Konkrete Inhalte werden sich aus dem weiteren Gesetzgebungsverfahren ergeben.
Fazit
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 setzt die Bundesregierung ihr Sofortprogramm steuerlich um und nimmt zugleich kurzfristige Korrekturen im Steuerrecht vor. Steuerpflichtige sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, da sich in einzelnen Bereichen relevante Änderungen für die Praxis ergeben können.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen