BMF-Schreiben vom 25.09.2025 (koordinierter Ländererlass, Az.: IV B 3 – S 1304/00418/007/003)
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Merkblatt zu internationalen Verständigungs- und Schiedsverfahren neu gefasst. Es behandelt die Verfahren zur Beilegung von Besteuerungskonflikten im Bereich der Einkommen- und Vermögensteuern. Ziel dieser Verfahren ist es, Doppelbesteuerungen zwischen Staaten zu vermeiden oder zu beseitigen und Rechtssicherheit für Steuerpflichtige zu schaffen.
Wichtige Inhalte des Merkblatts
- Verständigungsverfahren (Mutual Agreement Procedures, MAP): Steuerpflichtige können ein solches Verfahren beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass Maßnahmen eines oder mehrerer Staaten zu einer Besteuerung führen, die nicht dem Doppelbesteuerungsabkommen entspricht.
- Schiedsverfahren: Besteht zwischen den Staaten trotz Verständigungsverfahren keine Einigung, kann ein Schiedsverfahren die Streitfrage verbindlich entscheiden.
- Verfahrensablauf und Zuständigkeiten: Das Merkblatt konkretisiert die Antragstellung, Fristen, Mitwirkungspflichten sowie die Bearbeitung durch die zuständigen Behörden.
- Rechtsgrundlagen: Grundlage sind internationale Abkommen, insbesondere Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sowie das EU-Schiedsübereinkommen.
Bedeutung für die Praxis
Für international tätige Unternehmen, Investoren und auch Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Einkünften bietet das Merkblatt wichtige Klarheit über den praktischen Ablauf der Streitbeilegung. Die Neufassung berücksichtigt aktuelle Entwicklungen in der internationalen Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen und schafft einheitliche Vorgaben für die Bundesländer.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen