Künstlersozialabgabe 2026: Beitragssatz bleibt bei 4,9 %

Die Bundesregierung hat den Abgabesatz für die Künstlersozialabgabe im Jahr 2026 festgelegt. Die entsprechende Verordnung wurde am 25. September 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 220) verkündet.

👉 Der Abgabesatz für 2026 beträgt 4,9 % und bleibt damit auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr.


Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?

Abgabepflichtig sind Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen regelmäßig verwerten. Dazu zählen insbesondere:

  • Verlage, Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanstalten
  • Werbeagenturen und PR-Büros
  • Unternehmen, die regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten für ihre Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Gestaltungstätigkeiten beauftragen

Die Künstlersozialabgabe wird auf das Entgelt für künstlerische oder publizistische Leistungen erhoben, unabhängig davon, ob es sich um natürliche Personen oder Personengesellschaften handelt.


Hintergrund: Was ist die Künstlersozialabgabe?

Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialkasse (KSK). Über die KSK erhalten selbständige Künstler und Publizisten Zugang zu den Leistungen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung – ähnlich wie Arbeitnehmer.

Die Finanzierung erfolgt durch drei Säulen:

  1. Beiträge der Versicherten selbst
  2. Bundeszuschuss
  3. Künstlersozialabgabe der Verwerter

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Für Rechnungen von freiberuflichen Kreativen (z. B. Grafikdesigner, Fotografen, Journalisten, Texter) müssen abgabepflichtige Unternehmen zusätzlich 4,9 % Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse abführen.
  • Die Abgabe ist monatlich oder quartalsweise zu entrichten.
  • Unternehmen, die ihre Abgabepflicht nicht beachten, müssen mit Nachforderungen und Säumniszuschlägen rechnen.

Checkliste: Bin ich abgabepflichtig?

Stellen Sie sich die folgenden Fragen:

✅ Beauftragen Sie regelmäßig selbständige Künstler oder Publizisten (z. B. für Grafikdesign, Fotografie, Texte, Musik, Werbung)?
✅ Nutzen Sie deren Werke für Ihr Unternehmen, Ihre Öffentlichkeitsarbeit oder Ihre Produkte?
✅ Übersteigt das jährliche Entgelt für solche Leistungen insgesamt 450 Euro?

👉 Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten, sind Sie sehr wahrscheinlich abgabepflichtig und sollten die Zahlungen an die KSK anmelden.


Fazit

Auch 2026 bleibt die Künstlersozialabgabe bei 4,9 %. Unternehmen, die regelmäßig mit selbständigen Künstlern oder Publizisten zusammenarbeiten, sollten die Abgabe bei der Kalkulation von Projekten einplanen und rechtzeitig an die KSK abführen.


📌 Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 220 vom 25.09.2025