Gesetzentwurf zur Stromsteuer: Entlastungen für Unternehmen und Klarstellungen bei Elektromobilität

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.10.2025

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für Entlastungen bei der Stromsteuer vorgelegt (BT-Drucksache 21/1866).

Verlängerung der Steuerentlastung

Kern des Entwurfs ist die Fortsetzung der Stromsteuersenkung auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Ohne erneute gesetzliche Regelung würde diese Entlastung zum 1. Januar 2026 auslaufen – mit der Folge steigender Strompreise für betroffene Betriebe. Nach Ansicht der Bundesregierung würde dies die Investitionsbedingungen erheblich verschlechtern.

Vereinfachungen für Elektromobilität

Darüber hinaus enthält der Entwurf wichtige Anpassungen im Bereich der Elektromobilität und Energiespeicherung:

  • Wegfall komplexer Einzelfallprüfungen bei Geschäftsmodellen rund um Ladesäulen.
  • Klare Vorgaben zum bidirektionalen Laden, um zu verhindern, dass Nutzer von E-Fahrzeugen ungewollt zu Energieversorgern und damit steuerpflichtig werden.
  • Vermeidung doppelter Besteuerung bei Stromspeichern.

Gesetzgebungsverfahren

Der Entwurf wurde dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zur Stellungnahme zugeleitet. Die Stellungnahme sowie die Erwiderung der Bundesregierung werden nachgereicht. Die erste Lesung im Bundestag ist bereits für die nächste Sitzungswoche vorgesehen.

👉 Weitere Informationen: Bundestag – Gesetzentwurf Energiesteuergesetz

Praxishinweis

Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirte sollten die Entwicklung genau beobachten: Die Verlängerung der Stromsteuerermäßigung kann Planungssicherheit bei Energiekosten schaffen. Für Betreiber von Ladesäulen, Energie-Start-ups oder Nutzer bidirektionaler Ladetechnik bringt das Gesetz zudem mehr Klarheit und weniger Bürokratie.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Meldung