Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein Vertragsgesetz zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit den Niederlanden in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 21/1903). Der Bundesrat hat hierzu keine Einwände erhoben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden regelt, welcher Staat Einkünfte von natürlichen Personen und Unternehmen besteuern darf. Ziel ist es, eine doppelte steuerliche Belastung zu vermeiden und die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu erleichtern.
Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf sollen die vertraglichen Regelungen an aktuelle internationale Standards angepasst und bestehende Bestimmungen präzisiert werden. Details zu den konkreten Änderungen werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht.
Praxishinweis
Für Grenzpendler, Unternehmen mit Betriebsstätten in den Niederlanden oder Ruheständler mit Rentenbezügen können die geplanten Änderungen steuerliche Auswirkungen haben. Betroffene sollten die Entwicklung verfolgen und ihre steuerliche Situation nach Inkrafttreten der Neuregelungen prüfen lassen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 456/2025