Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.09.2025
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze“ in den Bundestag eingebracht (BT-Drucksache 21/1859).
Ziel des Gesetzentwurfs
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) soll als Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung quantitativ und qualitativ weiter ausgebaut werden. Im Fokus stehen dabei insbesondere:
- Kleinere Unternehmen ohne Tarifbindung,
- Beschäftigte mit geringen Einkommen,
- eine Flexibilisierung des Abfindungsrechts.
Die Bundesregierung verspricht durch die Reform vereinfachte, effizientere und sicherere Betriebsrenten sowie eine deutliche Entbürokratisierung.
Kritik des Normenkontrollrats
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) begrüßt die Ausweitung, kritisiert jedoch, dass der Entwurf hinter den Möglichkeiten für eine echte Bürokratieentlastung zurückbleibe. Konkret empfiehlt der NKR, den Schwellenwert für die zustimmungsfreie Abfindung von Kleinstanwartschaften von derzeit 1 % auf 2 % der monatlichen Bezugsgröße anzuheben.
Gesetzgebungsverfahren
Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat am 5. September 2025 als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Erwiderung der Bundesregierung stehen noch aus.
Praxishinweis
Für Arbeitgeber, insbesondere im Mittelstand und bei nichttarifgebundenen Betrieben, könnten die geplanten Änderungen den Zugang zu bAV-Modellen vereinfachen. Arbeitnehmer mit geringeren Einkommen könnten stärker von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren. Es empfiehlt sich, die weitere Gesetzesentwicklung im Blick zu behalten, um neue Fördermöglichkeiten oder Vereinfachungen frühzeitig nutzen zu können.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 2025