DIHK-Mitteilung vom 7. Oktober 2025
Das Kassengesetz und die damit verbundenen Pflichten wie Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), Belegausgabepflicht und Kassenregistrierung sollten laut Koalitionsvertrag auf den Prüfstand.
Eine aktuelle bundesweite IHK-Befragung bestätigt nun den dringenden Handlungsbedarf: Die Umsetzung des Kassengesetzes verursacht hohe Kosten, bringt erhebliche Bürokratielasten – und zeigt in der Praxis zweifelhafte Wirksamkeit bei der Betrugsbekämpfung.
📊 Bürokratische Belastung überwiegt den Nutzen
Ziel der DIHK-Befragung war es, die praktischen Auswirkungen der Kassenpflichten zu untersuchen. Das Ergebnis fällt deutlich aus:
- Über 50 % der Unternehmen konnten ihre alten Kassensysteme nicht nachrüsten und mussten komplett neue Geräte anschaffen.
➜ Durchschnittliche Kosten: bis zu 1.000 Euro pro System (statt der vom Gesetzgeber erwarteten 39 Euro). - Rund 300 Euro jährlich entstehen zusätzlich durch die Belegausgabepflicht – obwohl nur ein Drittel der Kunden den Bon tatsächlich mitnimmt.
➜ Über 80 % der Belege landen sofort im Müll. - 20 % der Unternehmen berichten von technischen Problemen bei der seit 1. Januar 2025 verpflichtenden elektronischen Kassenanmeldung.
- Unangekündigte Kassen-Nachschauen führten in über einem Drittel der Fälle zu Betriebsstörungen.
Der DIHK resümiert:
„Die Maßnahmen des Kassengesetzes haben zu einer flächendeckenden Belastung geführt, ohne dass nachweislich Steuerbetrug reduziert wurde.“
⚠️ Neuausrichtung dringend erforderlich
Die Wirtschaft fordert eine zielgerichtete Betrugsbekämpfung statt flächendeckender Kontrollen und Pflichten.
Die DIHK schlägt mehrere Reformansätze vor:
1️⃣ TSE-Pflicht differenzieren
Die TSE sollte nicht pauschal für alle Betriebe gelten, sondern risikoorientiert – etwa bei Bargeschäften mit hohem Umsatzvolumen oder Manipulationsrisiko.
2️⃣ Belegausgabepflicht flexibilisieren
Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Abschaffung der Belegpflicht sollte rasch umgesetzt werden.
Künftig sollen Belege nur auf Kundenwunsch ausgegeben werden. Stichproben und Testkäufe bleiben als Kontrollinstrument ausreichend.
3️⃣ Elektronisches Meldeverfahren vereinfachen
Das neue elektronische Verfahren zur Kassenanmeldung ist in der Praxis fehleranfällig.
Hier fordert die Wirtschaft klare Rechtsgrundlagen und technisch stabile Prozesse.
4️⃣ Offene Ladenkasse erhalten
Kleinbetriebe und Selbstständige mit geringen Umsätzen sollten weiterhin manuelle Kassen ohne TSE führen dürfen.
Eine Pflicht zur Digitalisierung sei unverhältnismäßig und nicht durch Betrugsrisiken gerechtfertigt.
5️⃣ Prüfungsmethoden modernisieren
Statt aufwendiger Einzelfallprüfungen sollte die Finanzverwaltung systemorientiert prüfen – also die internen Prozesse und Compliance-Strukturen eines Unternehmens.
Ziel: Ressourcen schonen und zeitnahe Prüfungen zur schnellen Rechtssicherheit ermöglichen.
💬 Kommentar aus Beratungssicht
Das Kassengesetz hat sich zu einem Paradebeispiel für gut gemeinte, aber praxisferne Regulierung entwickelt.
Für viele kleine und mittlere Unternehmen steht der Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Die vorgeschlagene Differenzierung nach Risiko und Betriebsgröße wäre ein sinnvoller Schritt, um die Digitalisierung im Bereich der Kassenführung zielgerichtet und verhältnismäßig fortzuführen.
Steuerberater sollten Mandanten weiterhin auf die aktuellen Pflichten nach KassenSichV und § 146a AO hinweisen, zugleich aber die politische Entwicklung im Blick behalten – insbesondere mit Blick auf mögliche Erleichterungen bei der Belegpflicht und TSE-Nutzung.
📌 Fazit
Die DIHK-Befragung zeigt deutlich:
Bürokratieabbau ist beim Kassengesetz überfällig.
Eine Reform sollte das Ziel haben,
- ehrliche Unternehmen zu entlasten,
- digitale Lösungen praktikabel zu gestalten und
- die Finanzverwaltung auf risikoorientierte Prüfungen auszurichten.
Damit ließe sich Steuerbetrug effektiver bekämpfen – ohne die Wirtschaft übermäßig zu belasten.
📚 Quelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), Mitteilung vom 7. Oktober 2025