Aktuelle Steuerinfos kurz zusammengefasst

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interessanter steuerlicher Kurznachrichten aus Gesetzgebung, Verwaltung und Praxis – übersichtlich und auf den Punkt gebracht.


1. Höhere Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale ab 2026

Die Bundesregierung und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 10. September 2025 angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2026 folgende Steuerfreibeträge angehoben werden:

  • Übungsleiterpauschale: Anstieg von derzeit 3.000 EUR auf 3.300 EUR jährlich
  • Ehrenamtspauschale: Erhöhung von 840 EUR auf 960 EUR jährlich

Diese Anpassungen würdigen das ehrenamtliche Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger und sollen insbesondere Vereine und gemeinnützige Organisationen entlasten.


2. Anpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 5. August 2025 (Az. S 0353.1.1-2/7 St 43) detailliert erläutert, welche verfahrensrechtlichen Besonderheiten bei der Anpassung von Folgebescheiden an Grundlagenbescheide zu beachten sind. Für die Praxis bedeutet dies: Wird ein Grundlagenbescheid geändert, muss die Finanzverwaltung den entsprechenden Folgebescheid automatisch und rechtzeitig anpassen – ein wichtiger Punkt insbesondere für Steuerberater und betroffene Steuerpflichtige.


3. Photovoltaikanlagen: Unternehmereigenschaft und Umsatzsteuer

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat mit Verfügung vom 14. August 2025 (S 7104) klargestellt, wann der Betrieb einer Photovoltaikanlage zur Unternehmereigenschaft im umsatzsteuerlichen Sinne führt.
Die Verfügung erläutert praxisnah, in welchen Fällen der Betreiber einer Anlage umsatzsteuerpflichtig wird und Vorsteuerabzug geltend machen kann. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Abgrenzung zwischen privater Nutzung und unternehmerischer Tätigkeit – ein häufiges Thema in der Beratungspraxis.


4. Verlängerte Aufbewahrungspflichten für Finanzinstitute

Um Steuerhinterziehung und Steuerbetrug besser aufdecken zu können, hat das Bundeskabinett am 6. August 2025 beschlossen, die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten von bisher acht auf zehn Jahre zu verlängern (BMF, Onlinemeldung 13/2025).
Diese Maßnahme stärkt die Transparenz im Finanzsektor und erhöht die Nachvollziehbarkeit von Transaktionen für steuerliche Prüfungen.


5. Umsatzsteuerbefreiung bei Anlagegold

Nach § 25c Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG sind die Lieferung, Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb von Anlagegold von der Umsatzsteuer befreit. Die OFD Baden-Württemberg hat am 27. März 2025 (S 7423) eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, in der der Begriff des Anlagegolds näher definiert wird. Dies betrifft insbesondere Banken, Edelmetallhändler und Investoren, die mit Anlagegold handeln oder es importieren. Die Verfügung schafft mehr Rechtssicherheit in der Praxis und konkretisiert die Anforderungen an die Umsatzsteuerbefreiung.


Fazit

Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung weiterhin an zahlreichen Stellen nachjustieren – von der Förderung des Ehrenamts über die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen bis hin zur Verschärfung von Dokumentationspflichten im Finanzsektor.
Für Steuerpflichtige und Berater lohnt es sich, diese Änderungen frühzeitig im Blick zu behalten, um rechtzeitig zu reagieren und Gestaltungsspielräume zu nutzen.