Mehr Rechte für Landesbehörden im Kampf gegen Schwarzarbeit – Finanzausschuss stärkt Kontrollbefugnisse

Der Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland wird weiter verschärft. Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 5. November 2025 mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einem Änderungsantrag zugestimmt, der den Landesbehörden künftig deutlich mehr Befugnisse einräumt.

Damit sollen sie – ähnlich wie die beim Zoll angesiedelte Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) – erweiterte Kontroll- und Ermittlungsrechte erhalten. Ziel ist es, die Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch, illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit effizienter und schneller zu gestalten.


🔎 Hintergrund: Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Drucksache 21/1930).

Wichtigster Punkt: Die Landesbehörden sollen zukünftig nicht mehr nur unterstützend tätig sein, sondern eigene, deutlich ausgeweitete Befugnisse erhalten – darunter etwa Einsichts- und Prüfrechte, Melde- und Auskunftspflichten sowie Zugriff auf digitale Datenbestände.

Damit kommt der Finanzausschuss einem Wunsch des Bundesrats nach, der sich bereits im Vorfeld für eine Stärkung der Landesebene ausgesprochen hatte.


🗳️ Abstimmung im Ausschuss

  • Dafür: CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen
  • Enthaltung: Die Linke
  • Dagegen: AfD

Der Beschluss zeigt eine breite Zustimmung innerhalb der Regierungsfraktionen – bei gleichzeitig kontroverser Diskussion im parlamentarischen Raum.


📌 Was bedeutet das in der Praxis?

Für Unternehmen und Arbeitgeber könnte dies künftig bedeuten:

  • häufigere Kontrollen auch durch Landesbehörden
  • schnellerer Datenaustausch zwischen Behörden
  • verstärkte Digitalisierung der Ermittlungsprozesse
  • mehr Bußgeld- und Sanktionsverfahren bei Verstößen

Im Ergebnis soll Schwarzarbeit früher erkannt, Sozialmissbrauch verhindert und fairer Wettbewerb gesichert werden.


🧾 Quelle

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.11.2025 (hib-Nr. 572/2025)