BMWE vereinfacht exist-Gründungsförderung – Weniger Bürokratie, digitale Verfahren und neue IP-Dealdatenbank

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderlandschaft für innovative Gründungen spürbar modernisiert. Mit umfangreichen Vereinfachungen im exist-Programm und der neuen IP-Dealdatenbank setzt das Ministerium ein klares Signal für mehr Effizienz, Transparenz und Gründerfreundlichkeit.

Parlamentarische Staatssekretärin und Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann MdB bringt es auf den Punkt:

„Gründerinnen und Gründer brauchen keine komplizierten Formulare und Antragsverfahren, sondern klare Prozesse und schnelle Entscheidungen.“

Die Neuerungen sollen Start-ups den Weg von der Idee zur Marktreife erheblich erleichtern.


1. Digitalisierung: Antragstellung vollständig online

Ein großer Schritt:
Das Schriftformerfordernis entfällt. Anträge können nun komplett digital eingereicht werden – ebenso werden Förderbescheide ausschließlich digital erteilt.

✔ Schnellere Bearbeitungszeiten
✔ Weniger Papier
✔ Moderne und zeitgemäße Verwaltungspraxis


2. Weniger Formulare, weniger Aufwand

Gerade zu Projektbeginn wurden Gründerinnen und Gründer bisher durch umfangreiche Formvorschriften belastet. Das ändert sich jetzt:

  • Die Anzahl der Antragsformulare im exist-Gründungsstipendium wurde halbiert.
  • Das Ideenpapier wurde deutlich verschlankt.

Damit sollen Barrieren abgebaut und der Zugang zur Förderung erleichtert werden.


3. Mehr Pauschalen statt Einzelabrechnungen

Ein weiterer Meilenstein für weniger Bürokratie:

  • Sachmittel können künftig pauschal beantragt und abgerechnet werden.
  • Beleglisten entfallen.

Dies gilt sowohl für das exist-Gründungsstipendium als auch für exist Women.
Ergebnis: Mehr Zeit für das Produkt – weniger Zeit für Formulare.


4. Vereinfachte Projektdurchführung

Auch während der Projektlaufzeit wird es einfacher:

  • Weniger Auflagen
  • Reduzierte Meilensteine
  • Weniger Dokumentationspflichten

Dies betrifft sowohl das exist-Gründungsstipendium als auch den exist-Forschungstransfer. Hochschulen und Teams profitieren gleichermaßen.


5. Bessere Kommunikation & neue Website

Eine klarere und einheitlichere Darstellung der Fördervoraussetzungen sowie eine nutzerfreundliche Website sollen dafür sorgen, dass Gründungsteams schneller verstehen, welche Schritte notwendig sind.


6. Neue IP-Dealdatenbank: Mehr Transparenz bei Patenten & Lizenzen

Besonders innovativ ist die neue vom BMWi beauftragte IP-Dealdatenbank, umgesetzt durch die TU Berlin.

Warum das wichtig ist:

Viele technologieorientierte Gründungen sind auf Patente und andere Schutzrechte angewiesen, die oft bei Hochschulen liegen. Die neue Datenbank soll:

  • Transparenz über Bewertungsmaßstäbe schaffen
  • den Wert von IP und Know-how besser verständlich machen
  • Verhandlungen beschleunigen
  • frühzeitig Klarheit für Investorengespräche schaffen
  • den bisher langwierigen IP-Übertragungsprozess deutlich verkürzen

Dies erleichtert den Übergang von der Forschung in den Markt – ein kritischer Schritt für Deep-Tech-Start-ups.


Fazit: Ein starkes Signal für ein modernes Gründungsökosystem

Mit den Neuerungen schafft das BMWi ein deutlich gründerfreundlicheres Umfeld:

✔ Digitalisierung statt Papierform
✔ Weniger Bürokratie
✔ Schnellere Entscheidungen
✔ Transparente IP-Prozesse
✔ Bessere Unterstützung für wissenschaftsbasierte Start-ups

Die Maßnahmen sind ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Innovationsstandortes Deutschland.