Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 25. November 2025 ein aktualisiertes Schreiben zur Aufteilung einheitlich gezahlter Sozialversicherungsbeiträge („Globalbeiträge“) für den Veranlagungszeitraum 2026 veröffentlicht. Das Schreiben wurde mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmt und gilt für alle Steuerpflichtigen, die Sozialversicherungsbeiträge an bestimmte europäische Staaten leisten.
1. Hintergrund: Warum müssen Globalbeiträge aufgeteilt werden?
In einigen Staaten werden Sozialversicherungsbeiträge nicht einzeln nach Versicherungszweigen (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung etc.) erhoben, sondern als einheitlicher Beitrag.
Für die deutsche Einkommensteuer ist jedoch eine Aufteilung nach Vorsorgeaufwand erforderlich – insbesondere zur korrekten Berücksichtigung von:
- Altersvorsorgeaufwendungen
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Die Aufteilung ermöglicht erst, diese Beiträge im Rahmen der Steuererklärung korrekt anzusetzen.
2. Für welche Länder gelten die neuen Tabellen?
Die neuen Aufteilungsmaßstäbe gelten für Sozialversicherungsbeiträge an folgende Länder:
- Belgien
- Irland
- Lettland
- Malta
- Norwegen
- Portugal
- Spanien
- Zypern
Damit stehen für diese Staaten klare und einheitliche Aufteilungsregeln zur Verfügung, die im gesamten Veranlagungszeitraum 2026 angewendet werden müssen.
3. Anwendung im Lohnsteuerverfahren 2026
Die Aufteilung der Globalbeiträge betrifft nicht nur die Einkommensteuererklärung, sondern auch die Ausstellung:
- der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und
- der Besonderen Lohnsteuerbescheinigung
für das Kalenderjahr 2026.
Arbeitgeber müssen daher die vom BMF vorgegebenen Aufteilungsmaßstäbe bereits im Lohnabrechnungsprozess berücksichtigen (vgl. Abschnitt I Tz. 15 Buchst. a des BMF-Schreibens vom 5.9.2024, BStBl I S. 1255).
4. Beiträge an Sozialversicherungsträger außerhalb Europas
Für Länder außerhalb Europas gibt es weiterhin keine einheitlichen Tabellen.
Hier gilt:
Die Aufteilung ist nach den Umständen des Einzelfalls vorzunehmen.
Das bedeutet: Steuerpflichtige müssen im Zweifel nachweisen (oder glaubhaft machen), wie sich der dortige Gesamtbeitrag auf die einzelnen Versicherungszweige verteilt.
5. Veröffentlichung und Verbindlichkeit
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt veröffentlicht und ist damit verbindliche Verwaltungsauffassung für die Finanzämter.
6. Fazit: Mehr Klarheit und Rechtssicherheit für 2026
Die neuen Aufteilungsmaßstäbe sorgen für:
✔ Einheitliche und rechtssichere Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen
✔ Klar definierte Regeln für bestimmte EU-/EWR-Staaten
✔ Transparenz für Arbeitgeber und Steuerpflichtige
Für Steuerpflichtige mit Bezug zu den genannten Ländern wird die Steuererklärung 2026 damit deutlich einfacher.