Keine Einwände gegen Steuerfreiheit für Elektroautos

Deutscher Bundestag – Mitteilung vom 02.12.2025

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes erhoben. Dies geht aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung (Drs. 21/2966) hervor. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren ohne Verzögerungen weitergehen.


Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Gesetzentwurf (21/2672) verlängert die Kfz-Steuerbefreiung für neu zugelassene Elektrofahrzeuge deutlich:

  • E-Autos, die bis zum Jahr 2030 neu zugelassen werden, bleiben
    für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit.
  • Die Steuerbefreiung gilt jedoch spätestens bis 2035, auch wenn der 10-Jahres-Zeitraum darüber hinausreichen würde.

Ohne diese Gesetzesänderung wäre die Steuerbefreiung nur noch für Fahrzeuge möglich gewesen, die vor dem 1. Januar 2026 zugelassen werden.


Bedeutung für Käufer und Halter von Elektroautos

Die Entscheidung sorgt für Planungssicherheit:

  • Wer zwischen 2026 und 2030 auf ein Elektroauto umsteigt, profitiert weiterhin von einer langfristigen Steuerentlastung.
  • Die Befreiung kann über die Gesamtlebensdauer des Fahrzeugs eine spürbare Kosteneinsparung bewirken.
  • Auch für Dienstwagenflotten und Gewerbekunden bleibt die steuerliche Förderung attraktiv.

Hintergrund: Förderung der Elektromobilität

Die Kfz-Steuerbefreiung ist ein zentraler steuerlicher Anreiz, um den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge zu unterstützen.
Sie ergänzt andere Förderinstrumente wie:

  • die reduzierte Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG),
  • regionale Förderprogramme,
  • und das THG-Quote-System.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 657/2025