BMF-Schreiben vom 02.12.2025
(IV C 3 – S 2285/00019/007/068)
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Ländergruppeneinteilung zur Bewertung ausländischer Einkünfte und Unterhaltsaufwendungen ab Veranlagungszeitraum 2025 überarbeitet.
Damit ersetzt das Schreiben die bisherige Einteilung vom 18. Dezember 2023 (BStBl I 2023 S. 2236).
🔍 Wofür ist die Ländergruppeneinteilung relevant?
Die Ländergruppeneinteilung dient u. a. zur steuerlichen Bewertung von:
- Unterhaltszahlungen ins Ausland (§ 33a EStG)
- Lebenshaltungskostenabzug bei Kindern im Ausland (§ 32 EStG)
- ausländischen Bezügen im Rahmen des Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG)
- Doppelbesteuerungsthemen und Vergleichsniveaus
- Nachweisen des Existenzminimums im Ausland
Je nach Ländergruppe werden prozentuale Abschläge berücksichtigt.
🗂️ Struktur
Die Einteilung erfolgt weiterhin typisiert in Ländergruppen 1–4:
| Ländergruppe | steuerlicher Ansatz |
|---|---|
| Gruppe 1 | 100 % (Lebenshaltungskosten mit Deutschland vergleichbar) |
| Gruppe 2 | 75 % |
| Gruppe 3 | 50 % |
| Gruppe 4 | 25 % (deutlich niedrigeres Kostenniveau) |
➡️ Änderungen sind im BMF-Schreiben fett hervorgehoben.
📌 Bedeutung für die Praxis
- Für Unterhaltszahlungen, Kinder im Ausland, Alimente etc. ist ab 2025 die neue Länderzuordnung zwingend anzuwenden.
- Steuerberater müssen die aktualisierte Einstufung bei der Einkommensteuer 2025 berücksichtigen.
- Bei Progressionsvorbehalt kann sich die Steuerbelastung verändern, wenn Länder in andere Gruppen gerutscht sind.
📎 Beispiel
| Land | Einteilung 2024 | Einteilung 2025 | Auswirkung |
|---|---|---|---|
| Spanien | Gruppe 1 | Gruppe 2 | Unterhaltsabzug sinkt auf 75 % |
| Thailand | Gruppe 3 | Gruppe 4 | nur noch 25 % abziehbar |
| Schweiz | Gruppe 1 | Gruppe 1 | unverändert |
(Konkrete Liste nur im Volltext beim BMF)
⚠️ Hinweis
Einzelne Einstufungswechsel können massive Auswirkungen auf:
- Kindergeldgewährung,
- Einkommensteuerveranlagung,
- Progressionsvorbehalt,
- Unterhaltsansätze
haben.
Steuerpflichtige mit Auslandsbezug sollten ab 2025 prüfen, ob Anpassungen erforderlich sind.
📎 Quelle
- BMF, Schreiben vom 02.12.2025
- koordinierter Ländererlass
Vollständiges Schreiben inkl. Tabelle der Ländergruppe auf der BMF-Website.