Im Bundestag verabschiedet: Betriebliche Altersvorsorge wird weiter gestärkt

Der Bundestag hat am 5. Dezember 2025 das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge (bAV) breiter zugänglich zu machen – insbesondere für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie für Geringverdiener. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, der Start ist für 2026 vorgesehen.


Warum eine Reform notwendig war

Aktuell verfügen rund 52 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrente. In kleinen Betrieben und bei niedrigen Einkommen ist die Quote allerdings deutlich geringer. Genau hier setzt die Reform an: Mehr Teilhabe, höhere Anreize und weniger Bürokratie.


Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

1. Ausbau des Sozialpartnermodells

  • Das seit 2018 bestehende Modell wird geöffnet.
  • Jetzt können auch nicht tarifgebundene Unternehmen teilnehmen.
  • Erleichterung insbesondere für KMU, die bisher keinen Zugang hatten.

2. Erleichterter Arbeitgeberwechsel

  • Anwartschaften sollen einfacher übertragbar sein.
  • Alternativ können sie in der bisherigen Versorgungseinrichtung verbleiben.

3. Mehr Spielraum für höhere Renditen

  • Pensionskassen und andere Versorgungsträger erhalten erweiterte Kapitalanlagemöglichkeiten.
  • Ziel: Stabilere und höhere Betriebsrenten.

4. Verbesserte Förderung für Geringverdiener

  • Höhere Einkommensgrenzen für Anspruch auf Förderung.
  • Erhöhter maximaler Arbeitgeberzuschuss, um Betriebsrenten attraktiver zu machen.

5. Digitalisierung der bAV

  • Verwaltungsprozesse sollen verschlankt werden.
  • Unternehmen werden bürokratisch entlastet und digitale Meldewege eingeführt.

Einordnung im Gesamtpaket der Reformen

Am selben Tag hat der Bundestag außerdem beschlossen:

  • Rentenpaket 2025 (Stabilisierung des Rentenniveaus, Mütterrente III, Aktivrente)
  • Einführung der Aktivrente

Die Bundesregierung plant damit ein gesamtheitliches Rentenreformpaket für mehr Stabilität, Gerechtigkeit und Flexibilität im Alter.


Fazit

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz:

  • verbessert den Zugang zur bAV,
  • schafft steuerliche und arbeitsrechtliche Entlastungen,
  • ermöglicht renditestärkere Anlageformen
  • und erleichtert den Umgang für Arbeitgeber und Beschäftigte gleichermaßen.

Gerade kleine Unternehmen und Beschäftigte mit niedrigen Einkommen sollen künftig deutlich besser profitieren.


Quelle: Bundesregierung, Mitteilung vom 05.12.2025