Das Bundesministerium der Finanzen hat am 1. Dezember 2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge vorgestellt. Kernziel ist eine umfassende Modernisierung der bisherigen Förderstruktur, damit private Vorsorge für breite Bevölkerungsschichten attraktiver, einfacher und renditestärker wird.
Was soll sich ändern?
Die Reform setzt auf ein neues, flexibleres Fördersystem:
Neben klassischen sicherheitsorientierten Modellen mit garantierter Auszahlung sollen künftig auch Altersvorsorgedepots ohne Garantie förderfähig sein. In diesen Depots können Anlegerinnen und Anleger in Fonds sowie weitere Anlageklassen investieren – mit dem Ziel höherer Renditen im Ansparzeitraum.
Steuerliche Förderung bleibt – wird aber vereinfacht
Die bekannten Fördermechanismen bleiben bestehen:
- Zulagenförderung (Grund- und Kinderzulagen)
- Sonderausgabenabzug in der Ansparphase
- nachgelagerte Besteuerung in der Rentenphase
Geplant ist jedoch eine Vereinfachung der Förderung:
Die Zulagen sollen stärker proportional zu den eigenen Beitragsleistungen ausgestaltet werden. Sparende mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien profitieren weiterhin überdurchschnittlich, werden aber durch ein klareres, transparenteres System entlastet.
Warum diese Reform?
Die bisherigen Modelle waren oft zu komplex und boten in Niedrigzinsphasen geringe Renditechancen. Ziel der Neuordnung ist:
- höhere Renditen durch flexiblere Anlageformen
- transparente, verständliche Produktstrukturen
- kostengünstige Altersvorsorge ohne hohen Verwaltungsaufwand
- bessere Anreize zur Eigenvorsorge
Damit soll die private Altersvorsorge wieder stärker zur Stabilisierung des Lebensstandards im Alter beitragen.
Quelle: BMF, Mitteilung vom 01.12.2025