Ab 1. Januar 2026 wird der Datenaustausch für Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung vollständig digitalisiert. Ziel ist die Entlastung von Arbeitgebern, Steuerverwaltung und Versicherten im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Was ändert sich?
Bis einschließlich 2025 mussten privat Versicherte ihrem Arbeitgeber Papierbescheinigungen über die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vorlegen.
Ab 2026 entfällt dies vollständig.
- Beitragsdaten werden automatisch über ELStAM bereitgestellt
- Keine Bescheinigungspflicht mehr für Arbeitnehmer
- Direkte Datenübermittlung durch die PKV-Unternehmen an das BZSt
Neuer Datenfluss im Überblick
- PKV-Unternehmen übermitteln Beiträge
Bis 20. November eines Jahres melden die privaten Kranken- und Pflegeversicherer die Beitragshöhen für das Folgejahr elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). - BZSt verarbeitet die Daten
Es bildet daraus die jeweiligen Lohnsteuerabzugsmerkmale. - Arbeitgeber ruft Daten ab
Im Rahmen der ELStAM-Abrufe stehen die Daten dem Arbeitgeber automatisiert zur Verfügung.
Was bedeutet das für Arbeitnehmer?
- keine Abgabe von Papierbescheinigungen mehr nötig
- Arbeitgeber erhält alle relevanten Daten automatisch
- geringerer Verwaltungs- und Korrekturaufwand
Hintergrund
Das System der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wird damit um ein zentrales Element erweitert. Neben Steuerklassen und Freibeträgen werden künftig auch PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge digital bereitgestellt. Das vereinfacht insbesondere den monatlichen Lohnsteuerabzug und reduziert Fehlerquellen.
Quelle: BMF, Mitteilung vom 08.12.2025