Zwei aktuelle Entscheidungen des FG Münster und des FG Hamburg bringen Erleichterung für Immobilienbesitzer, die eine verkürzte AfA-Dauer (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG) steuerlich durchsetzen wollen.
🔍 Kernaussagen der Gerichte
- Keine Pflicht zur DEKRA-/IHK-Zertifizierung
Ein Gutachten ist auch ohne formelles Zertifikat anerkennungsfähig.
Entscheidend ist die Nachvollziehbarkeit und Qualifikation, nicht das Etikett „öffentlich bestellt“. - Privatgutachten sind zulässig
Auch ein privat erstelltes Gutachten kann den Nachweis einer geringeren Nutzungsdauer erbringen. - Sachverständigenmethoden frei wählbar
Jede fachlich geeignete Methode ist akzeptabel – kein Vorrang des (teuren) Verkehrswert- oder Wertermittlungsgutachtens.
⚠️ Aber: Reine Online-Gutachten kritisch
Beide Senate zeigen sich skeptisch:
- Ohne Inaugenscheinnahme vor Ort könnte das Gutachten nicht ausreichen.
- Ein Ortstermin wird als entscheidendes Qualitätskriterium angesehen.
- Im Münsteraner Fall wurde ein späterer Ortstermin akzeptiert – aber das war Glück und nicht Standard.
👉 Empfehlung:
Wenn Mandanten günstige „Online-Restnutzungsdauer-Gutachten“ nutzen wollen, sollte immer eine Vor-Ort-Begutachtung enthalten sein.
💡 Bedeutung für die Praxis
Die Urteile schwächen die restriktive Verwaltungsauffassung, wonach nur hochzertifizierte Sachverständige anerkannt werden.
Dadurch wird die verkürzte AfA realistischer und kosteneffizienter durchsetzbar – z. B. bei:
- Altbau mit Sanierungsstau
- massiven Baumängeln
- schlechter Energieeffizienz
- hoher Schadstoffbelastung
- erheblichem Reparaturrückstand
📌 Praxistipp
- Gutachten detailliert dokumentieren: Bauzustand, technische Lebensdauer, Modernisierungsgrad, Instandhaltungsrückstände
- Keine „Pauschalbescheinigung“ ohne Berechnungsansatz
- Keine reine Online-Begutachtung ohne Begehung
📝 Fazit
Die Finanzgerichte machen den Weg frei für realistische Abschreibungszeiträume, ohne Zertifizierungszwang.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Seriosität und Objektprüfung – reine Online-Gutachten werden künftig kaum haltbar sein.