Ab 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 €.
Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Anpassung auf 14,60 €.
Da die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigen auch die Verdienstmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte:
| Jahr | Mindestlohn | Max. Verdienst im Minijob |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 538 € |
| 2026 | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | 633 € |
➡️ Minijobber*innen dürfen damit künftig mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.
Was ist zu beachten?
- Tariflich vereinbarte branchenbezogene Mindestlöhne (z. B. Pflege, Gebäudereinigung, Elektro) können höher sein – sie ändern aber die Minijob-Verdienstgrenze nicht.
- Arbeitgeber müssen bei Stundenplanung & Verträgen prüfen, dass die maximale monatliche Grenze nicht überschritten wird.
- Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten gilt weiterhin die Jahresverdienstgrenze, die sich entsprechend erhöht.
Praxistipp: Neuer „Minijob-Manager“
Die Minijob-Zentrale bietet seit Kurzem ein kostenloses Online-Portal:
- Digitales Postfach für Bescheide & Kommunikation
- Beschäftigtenübersicht
- Beitragskonto & Kontoauszug
- SEPA-Lastschriftmandat für automatische, fristgerechte Abgabezahlungen
Nicht enthalten: Sozialversicherungsmeldungen – diese müssen weiterhin über das SV-Meldeverfahren erfolgen.
Fazit
Die Mindestlohnerhöhung bringt spürbare Vorteile für Minijobber*innen, aber auch organisatorische Aufgaben für Arbeitgeber. Für die Lohnabrechnung 2026 und 2027 sollten die neuen Grenzen frühzeitig berücksichtigt und Arbeitszeitmodelle angepasst werden.