Seit Januar 2026 gilt die neue Steuerbefreiung für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterbeschäftigt bleiben. Der Deutsche Steuerberaterverband hat wichtige Praxisfragen an das Bundesministerium der Finanzen herangetragen.
Was ist die Aktivrente?
Mit dem Aktivrentengesetz möchte der Gesetzgeber einen steuerlichen Anreiz schaffen, damit Arbeitnehmer auch nach Erreichen des Rentenalters weiter im Berufsleben aktiv bleiben. Die Maßnahme setzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und soll dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
Offene Fragen zur praktischen Anwendung
Bereits vor Inkrafttreten der Regelung zum 1. Januar 2026 bat das Bundesministerium der Finanzen um Hinweise für einen FAQ-Katalog. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) nutzte diese Gelegenheit und übermittelte in seiner Stellungnahme zahlreiche praxisrelevante Anmerkungen.
Wer profitiert von der Steuerbefreiung?
Die Steuerbefreiung knüpft an die Sozialversicherungspflicht an. Dies führt in der Praxis zu Abgrenzungsfragen, die dringend geklärt werden müssen. Der DStV fordert Klarstellungen für folgende Personengruppen:
- Nicht klassisch versicherungspflichtige Beschäftigte
- Angehörige der Freien Berufe
- Gesellschafter-Geschäftsführer
Ein Kritikpunkt des DStV: Unternehmer und Selbstständige sind von der Regelung ausgeschlossen, was zu Ungleichbehandlungen führt.
Welche Lohnarten sind begünstigt?
Bisher ist nicht eindeutig definiert, welche Lohnarten über den laufenden Arbeitslohn hinaus von der Steuerbegünstigung erfasst werden. Der DStV regte an, dies im FAQ-Katalog klar zu benennen, um Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schaffen.
Besonderheiten bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen
Eine wichtige Einschränkung betrifft Personen mit mehreren Jobs: Der Freibetrag für die Aktivrente kann im Lohnsteuerabzug nur bei einem Arbeitgeber berücksichtigt werden – selbst wenn er dort nicht vollständig ausgeschöpft wird.
Der DStV schlägt vor, nicht genutzte Freibetragsanteile aus weiteren Beschäftigungsverhältnissen über die Einkommensteuererklärung 2026 geltend machen zu können. Dies würde eine gerechtere Behandlung ermöglichen.
Technische Umsetzung noch unklar
Ein weiteres Problem: Die technische Umsetzung im Lohnsteuerabzugsverfahren ist für viele Praktiker nicht hinreichend verständlich dargestellt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Lohnsteuerbescheinigung 2026 nach Angaben des BMF nicht mehr angepasst werden kann.
Der DStV fordert daher eine verständliche und praxisnahe Darstellung der technischen Abläufe im angekündigten FAQ-Katalog.
Fazit: Zeitdruck erschwert Umsetzung
Die sehr kurze Zeitspanne zwischen Verkündung und Inkrafttreten der Neuregelung stellt Steuerberater, Arbeitgeber und Lohnbuchhaltungen vor erhebliche Herausforderungen. Die vom DStV angesprochenen Punkte zeigen, dass noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.
Wir halten Sie über weitere Entwicklungen und die Veröffentlichung des FAQ-Katalogs durch das BMF auf dem Laufenden. Bei Fragen zur Aktivrente und deren Auswirkungen auf Ihre individuelle Situation beraten wir Sie gerne.
Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 12.01.2026