Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue Homeoffice-Regelung für Grenzpendler zwischen Deutschland und den Niederlanden. Mit der Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens können Beschäftigte nun bis zu 34 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich ihre steuerliche Zuordnung ändert. Diese Neuerung bringt spürbare Erleichterungen für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Grenzregionen – insbesondere in Nordrhein-Westfalen.
„Dass die neue Homeoffice-Regelung nun gilt, ist ein wichtiges Signal für die Menschen in der Grenzregion. Sie schafft Rechtssicherheit und berücksichtigt endlich die Realität moderner Arbeitsformen“, betonte Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister von Nordrhein-Westfalen. Das Land hatte sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür eingesetzt, dass die während der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen nicht ersatzlos auslaufen. Denn bisher führten unterschiedliche Steuerregelungen häufig zu aufwendigen Einkommensaufteilungen und Unsicherheit im grenzüberschreitenden Arbeitsalltag.
Die 34-Tage-Regelung reduziert diesen Aufwand erheblich. Dennoch sieht das Land darin nur einen ersten Schritt: Die niederländische Regierung hat bereits signalisiert, sich für weitergehende Lösungen einzusetzen, die es Grenzpendlern ermöglichen sollen, künftig regelmäßig ein oder zwei Tage pro Woche im Homeoffice zu arbeiten – ohne steuerliche Nachteile.
Minister Optendrenk unterstreicht diese Perspektive: „Unser Ziel bleibt eine einfache und faire Besteuerung für Grenzpendler, die echte Planungssicherheit bietet. Wer grenzüberschreitend arbeitet, soll frei entscheiden können, wo und wie gearbeitet wird.“ Nordrhein-Westfalen will sich daher auch künftig auf Bundes- und EU-Ebene dafür starkmachen, dass die Steuerregeln mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Schritt halten.
Die Ankündigung der niederländischen Regierung, das Thema im Rahmen der OECD, der Europäischen Union sowie der Benelux-Zusammenarbeit weiter voranzutreiben, wird in Düsseldorf ausdrücklich begrüßt. Das Land sieht darin eine wichtige Chance, langfristig tragfähige und praxistaugliche Lösungen für Grenzpendler zu schaffen – und damit eine nachhaltige Stärkung des gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraums entlang der deutsch-niederländischen Grenze.
Quelle: Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung vom 5. Januar 2026