Aktivrente, Kasse, Grunderwerbsteuer: DStV im Dialog mit BMF-Steuerabteilungsleiterin

Praktikabilität und Rechtssicherheit im Fokus: DStV-Präsident Torsten Lüth traf sich mit MDin Anette Wagner zu den drängenden steuerlichen Themen 2026

Das Steuerjahr 2026 verspricht einige wichtige Neuerungen. In einem konstruktiven Gespräch erörterten MDin Anette Wagner, Leiterin der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen (BMF), und DStV-Präsident StB Torsten Lüth die aktuellen Herausforderungen aus Sicht der Beratungspraxis. Im Mittelpunkt standen dabei drei zentrale Themenkomplexe: die Aktivrente, geplante Kassenregelungen sowie Fragen zur Grunderwerbsteuer.

Aktivrente: Zu kurze Stellungnahmefristen kritisiert

Die Aktivrente ist mittlerweile in der täglichen Beratungspraxis angekommen. Während DStV-Präsident Lüth die grundsätzliche Zielrichtung des Instruments unterstützt, übte er deutliche Kritik am Gesetzgebungsverfahren. Den Verbänden wurden lediglich 27 Stunden Zeit eingeräumt, um zum Referentenentwurf Stellung zu nehmen – eine Frist, die nach Ansicht des DStV den Eindruck erweckt, dass an einer fundierten Einschätzung aus der Praxis kein echtes Interesse besteht.

Lüth forderte nachdrücklich, dass sich solche Verfahren 2026 ändern müssen. Umso wichtiger sei nun die zeitnahe Veröffentlichung der vom BMF zugesagten FAQ zur Aktivrente, um die offenen Fragen des DStV zu klären.

Kassensystem-Modernisierung: Ein ausgewogenes Paket ist nötig

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sieht drei wesentliche Änderungen im Bereich Kasse und Zahlungsverkehr vor:

  • Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 bei einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro
  • Abschaffung der Belegausgabepflicht
  • Pflicht zur Bereitstellung einer digitalen Zahlungsoption

Begleitend dazu hat das BMF Anfang 2026 seinen Evaluierungsbericht zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgelegt.

DStV fordert Gesamtkonzept

Der DStV betrachtet die drei geplanten Maßnahmen ausdrücklich als Paket. Lüth betonte, dass die Bonpflicht zwingend abgeschafft werden müsse, wenn gleichzeitig die Registrierkassenpflicht und die Pflicht für digitale Zahlungsoptionen eingeführt werden. Dies sei ein Gebot der Verhältnismäßigkeit – zumal der BMF-Evaluierungsbericht zeige, dass die Belegausgabepflicht deutlich höhere Kosten verursacht, als ursprünglich im Gesetzgebungsverfahren geschätzt.

Praktikable Ausgestaltung erforderlich

Weitere kritische Punkte, die der DStV-Präsident ansprach:

  • Der Mehrwert einer Registrierkassenpflicht bleibe laut Evaluierungsbericht offen, daher seien begründete Ausnahmen notwendig
  • Die Umsatzgrenze müsse praktikabel ausgestaltet werden
  • Der Markt biete derzeit noch keine E-Rechnungs-tauglichen Kassensysteme an – mit der E-Rechnungspflicht für alle ab 2028 drohe somit die erneute Anschaffung neuer Registrierkassen, was insbesondere kleine Unternehmen erheblich belasten würde

Der DStV erwartet vom BMF hierzu eine angemessene Übergangsregelung.

Grunderwerbsteuer: Positive Entwicklungen, aber Klärungsbedarf bleibt

Der Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes enthält zwei wichtige Neuerungen im Grunderwerbsteuergesetz:

  1. Verlängerung der Anzeigepflicht
  2. Vermeidung doppelter Grunderwerbsteuer bei „Signing“ und „Closing“

Der DStV hatte diese Änderungen bereits im Rahmen des Steueränderungsgesetzes 2025 angeregt und begrüßt daher die Umsetzung. Allerdings sieht der Verband weiteren Reformbedarf.

Planungssicherheit für Personengesellschaften gefordert

Ein zentrales offenes Thema: Was gilt nach Auslaufen der Übergangsregelung Ende 2026 für die Steuervergünstigungen bei Immobilientransaktionen von Personengesellschaften? Lüth appellierte eindringlich, diese Frage noch 2026 zu klären. Gerade in wirtschaftlich belastenden Zeiten benötigten kleine und mittlere Kanzleien sowie Unternehmen dringend Planungssicherheit.

Fazit: Konstruktiver Dialog mit konkreten Forderungen

Das Gespräch zwischen DStV und BMF fand in wertschätzender Atmosphäre statt und zeigt die Bereitschaft beider Seiten zum konstruktiven Dialog. Die vom DStV vorgebrachten Anliegen – mehr Zeit für Stellungnahmen, praktikable Regelungen und frühzeitige Rechtssicherheit – spiegeln die Realität der Beratungspraxis wider und sollten bei den anstehenden Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden.


Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 05.02.2026

Sie haben Fragen zu den geplanten Änderungen bei Aktivrente, Kassensystemen oder Grunderwerbsteuer? Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie umfassend zu den aktuellen Entwicklungen.