EU-Steuerregeln zeigen Wirkung – sind aber hochkomplex

ZEW Mannheim / Universität Mannheim / Ernst & Young, Studie veröffentlicht am 19.02.2026


Eine gemeinsame Studie des ZEW Mannheim, der Universität Mannheim und Ernst & Young (EY) analysiert erstmals systematisch, wie die Anti-Steuervermeidungsregeln der EU in den 27 Mitgliedstaaten umgesetzt wurden – und kommt zu einem ambivalenten Befund: Die Maßnahmen wirken, erzeugen aber erhebliche Komplexität und regulatorische Fragmentierung.


Hintergrund und Methodik

Die EU hat in den vergangenen Jahren ihr Instrumentarium zur Bekämpfung von Steuervermeidung deutlich ausgebaut. Im Mittelpunkt stehen die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD), die EU-Blacklist nicht kooperativer Steuerhoheitsgebiete sowie die seit Kurzem geltende globale Mindeststeuer (Pillar Two). Die Studie untersucht auf Basis einer umfassenden Befragung lokaler Steuerexpertinnen und -experten in allen 27 EU-Mitgliedstaaten, wie diese Instrumente national umgesetzt wurden und wie sie miteinander interagieren.


Kernbefunde

Umsetzung der ATAD: Mindeststandards überall – aber erhebliche Unterschiede in der Ausgestaltung

Alle EU-Mitgliedstaaten haben die ATAD-Vorgaben zwar flächendeckend umgesetzt. Die konkrete Ausgestaltung variiert jedoch erheblich – insbesondere bei:

  • der Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company Rules),
  • den Zinsschrankenregelungen,
  • sowie den jeweiligen Ausnahmen und Schwellenwerten.

Viele Mitgliedstaaten gehen dabei über die EU-Mindestanforderungen hinaus. Das Ergebnis ist eine zunehmende regulatorische Fragmentierung innerhalb des EU-Binnenmarkts, die für international tätige Unternehmen Rechtsunsicherheit und erheblichen administrativen Aufwand erzeugt.

Wechselwirkungen mit der globalen Mindeststeuer

Die globale Mindeststeuer überschneidet sich in vielen Fällen mit bereits bestehenden ATAD-Maßnahmen und nationalen Anti-Steuervermeidungsregeln. Insbesondere in Ländern mit bereits sehr umfassender Gesetzgebung kann es zu parallelen oder mehrfachen Belastungen desselben Sachverhalts kommen – ein Effekt, der weder rechtssicher noch wirtschaftlich sinnvoll ist.


Einschätzungen der Studienautoren

Prof. Dr. Christoph Spengel, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Universität Mannheim, kommentiert: Viele Mitgliedstaaten gingen über die EU-Mindestvorgaben hinaus – das könne Steuervermeidung zwar erschweren, führe aber zu Überschneidungen, Doppelregulierungen und mehr Bürokratie.

Sophia Wickel, Wissenschaftlerin im ZEW-Forschungsbereich „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“, hebt hervor, dass die EU zwar ein dichtes Netz an Maßnahmen gegen aggressive Steuerplanung geknüpft habe, die Vielfalt nationaler Ausgestaltungen in der Praxis jedoch zu erheblicher Komplexität führe.


Politikempfehlung der Studie

Die Studie gelangt zu einer klaren Handlungsempfehlung: Die EU sollte die globale Mindeststeuer wieder aufheben und stattdessen ihren Fokus auf eine konsolidierte Weiterentwicklung der ATAD sowie auf koordinierte nationale Maßnahmen legen. Ziel sollte ein kohärenter, einheitlicher europäischer Steuerrahmen sein, der Steuervermeidung wirksam bekämpft, ohne dabei durch Mehrfachregulierung neue Bürokratielasten zu schaffen.


Einordnung für die Praxis

Für international tätige Unternehmen und deren steuerliche Berater ergibt sich aus den Studienergebnissen ein konkreter Handlungsbedarf:

  • Die länderspezifischen Abweichungen bei ATAD-Umsetzung, Hinzurechnungsbesteuerung und Zinsschranken müssen in grenzüberschreitenden Strukturen sorgfältig analysiert werden – eine einheitliche Bewertung auf Basis der EU-Mindeststandards allein reicht nicht aus.
  • Die Wechselwirkungen zwischen Pillar Two und nationalen ATAD-Regelungen können zu unerwarteten Doppelbelastungen führen und sind bei der Steuerplanung und im Compliance-Management zu berücksichtigen.
  • Die regulatorische Fragmentierung dürfte mittelfristig weiter zunehmen, solange eine politische Einigung auf eine stärkere Harmonisierung ausbleibt.

Quelle: ZEW Mannheim, Pressemitteilung vom 19.02.2026. Gemeinsame Studie von ZEW Mannheim, Universität Mannheim und Ernst & Young. Weitere Informationen auf der Homepage des ZEW.