Ab 1.1.2013 authentifizierte Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen

Zusammenfassende Meldungen (ZM) müssen ab dem 1.1.2013 authentifiziert übermittelt werden. Eine nicht authentifizierte Übermittlung von ZM über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung ist nach dem 31.12.2012 nicht mehr zulässig.

ZM können dann nur noch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal mit einer entsprechenden Authentifizierung übermittelt werden. Diese Änderung ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Steuerdaten-Übermittlungsverordnung in der ab 1.1.2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 150 Abs. 6 AO.

Aufgrund der zu erwartenden großen Zahl von Registrierungen in den Online-Portalen muss mit sehr langen Bearbeitungszeiten gerechnet werden. Bitte registrieren Sie sich rechtzeitig in dem Ihren Anforderungen entsprechenden Portal!

Informationen zu den Verfahren finden sich auf der Themenseite Elektronische Abgabe.

BZSt v. 30.11.2012