Abschlusserstellung 2024: Auswirkungen der Krisen auf die Bilanzierung

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2024 sind von diversen Krisen geprägt, die erhebliche Auswirkungen auf die Jahresabschlusserstellung haben. Die Inflation, Rezession, steigende Finanzierungskosten und der zunehmende Kostendruck stellen Unternehmen vor neue Herausforderungen bei der Bilanzierung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Im folgendem gehen wir auf die damit verbundenen handelsrechtlichen Bilanzierungsfragen ein und behandeln, wie sich diese Entwicklungen auf die Abschlusserstellung auswirken. Dabei stehen auch Krisenmandanten im Fokus, die durch ihre besondere wirtschaftliche Lage spezifische Bilanzierungsfragen aufwerfen.

In diesem Beitrag fassen wir die wesentlichen Themen zusammen, die im Kontext der gegenwärtigen Krisen auf die Abschlusserstellung 2024 zu berücksichtigen sind.


Auswirkungen der Krisen auf den Jahresabschluss

1. Stichtagsprinzip und Stetigkeitsgrundsatz

Das Stichtagsprinzip verlangt, dass alle Vermögenswerte und Schulden zum Bilanzstichtag bewertet werden. In Krisenzeiten, in denen die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens stark schwankt, muss besonders genau geprüft werden, ob zum Stichtag noch eine realistische Einschätzung der Vermögenswerte möglich ist. Dabei spielt der Stetigkeitsgrundsatz eine Rolle: Er verlangt, dass Bewertungsmethoden und -grundsätze von Jahr zu Jahr konstant angewendet werden. In Krisenzeiten könnte dies jedoch zu Bewertungsanpassungen führen, um der veränderten wirtschaftlichen Realität gerecht zu werden. Eine Veränderung der Bewertungsmethoden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und muss umfassend im Anhang des Jahresabschlusses erläutert werden.

2. Niederstwerttest im Anlagevermögen

Die aktuelle wirtschaftliche Lage verlangt besonders hohe Aufmerksamkeit bei der Bewertung von Anlagevermögen. Der Niederstwerttest (§ 253 Abs. 3 HGB) ist im Wesentlichen darauf ausgerichtet, dass abwertungsbedürftige Vermögensgegenstände auf den niedrigeren Wert des Buchwerts oder des beizulegenden Werts herabgesetzt werden, wenn eine dauerhafte Wertminderung vorliegt. In Krisenzeiten ist dies besonders relevant, da Krisenwertminderungen bei Anlagen wie Maschinen, Immobilien oder Beteiligungen häufig auftreten können.

Die Ermittlung eines beizulegenden Werts bei nicht börsennotierten Unternehmen kann schwierig sein. Es müssen dann faktische Schätzungen und Prognosen hinsichtlich der zukünftigen Erträge oder Verwertungspotentiale angestellt werden. Besonders in Zeiten hoher Inflation und Finanzierungskosten kann der Wert von Sachanlagen schneller sinken, was zu Abschreibungen führen kann.

3. Niederstwerttest im Umlaufvermögen

Auch im Bereich des Umlaufvermögens, insbesondere bei Vorräten, Forderungen oder Wertpapieren, muss ein Niederstwerttest durchgeführt werden, wenn ein Wertverlust droht. Krisen, wie eine Rezession, können dazu führen, dass Forderungen schwer einbringbar sind oder die Vorräte nicht mehr zu den ursprünglich kalkulierten Preisen veräußert werden können.

Für den Niederstwerttest im Umlaufvermögen gelten strenge Vorgaben: Die wertgeminderten Bestände sind mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert oder dem beizulegenden Wert zu bilanzieren. Eine Abschreibung auf den niedrigeren Wert ist erforderlich, wenn die Krise zu einem dauerhaften Wertverlust führt.

4. Rechnungsabgrenzungsposten

Krisen beeinflussen nicht nur die Vermögenswerte und Schulden, sondern auch Erträge und Aufwendungen. Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) spielen eine zentrale Rolle, um periodengerechte Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen sicherzustellen. So könnten etwa durch langfristige Lieferverträge oder durch neue Finanzierungskonditionen zusätzliche Aufwendungen oder Erträge entstehen, die in den Abschluss 2024 aufgenommen werden müssen. Insbesondere Rückstellungen und Abgrenzungen für drohende Verluste müssen in Krisenzeiten sorgsam kalkuliert und zugeordnet werden.

5. Rückstellungen

Rückstellungen sind ein zentraler Bestandteil der Bilanz und dienen der Abbildung von Risiken und Verpflichtungen, die zum Bilanzstichtag bestehen, jedoch erst in der Zukunft fällig werden. In Krisenzeiten sind Rückstellungen besonders wichtig, da unvorhergesehene Risiken wie Rechtsstreitigkeiten, Kündigungsfristen, Abfindungszahlungen oder Restrukturierungsmaßnahmen entstehen können.

Dabei sind auch Plausibilitätsprüfungen von Rückstellungen notwendig: Werden beispielsweise Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt, müssen die Zukunftsaufwendungen genau abgeschätzt und richtig in der Bilanz abgebildet werden.

6. Auswirkungen auf den Anhang

Der Anhang zum Jahresabschluss ist ein wichtiges Element, um umfassend alle relevanten Bilanzierungshandlungen und Bewertungsgrundsätze transparent darzustellen. In Krisenzeiten muss im Anhang besonders darauf hingewiesen werden, wenn zum Beispiel Bewertungsanpassungen vorgenommen wurden, die sich aus den wirtschaftlichen Turbulenzen ergeben.

7. Besonderheiten zur Abschlusserstellung bei Krisenmandaten

Krisenmandanten, die von finanziellen Schwierigkeiten betroffen sind, müssen im Rahmen ihrer Jahresabschlusserstellung besonders genau auf Bewertungsunsicherheiten, Verlustrisiken und Liquiditätsengpässe eingehen. Eine Zweifelsbehandlung von Zahlungsunfähigkeit, Verpflichtungen aus Restschulden und Verlusten aus Unternehmensbereichen ist erforderlich, um den Fortführungsgrundsatz zu gewährleisten.

Für Sanierungsfälle oder Unternehmen in Restrukturierung gilt, dass hier eine ganz besondere Prüfung von Wertminderungen und Rückstellungen erforderlich ist, da sich durch eine Sanierung oder Unternehmensverkäufe die Einschätzung der künftigen Ertragskraft massiv ändern kann.


Offenlegung

Die Offenlegungspflichten im Jahresabschluss sind auch in Krisenzeiten von entscheidender Bedeutung, um die Transparenz der Unternehmenslage sicherzustellen. Es muss detailliert aufgeführt werden, welche Risiken aus der aktuellen Krise bestehen und wie sich diese auf die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Hierzu zählen insbesondere:

  • Erläuterungen zur Liquiditätssituation und Finanzierungslage des Unternehmens.
  • Erläuterungen zur Werthaltigkeit von immateriellen und materiellen Vermögenswerten.
  • Erläuterungen zu Rückstellungen und Verpflichtungen, die durch die Krisensituation beeinflusst werden.
  • Angaben zu geplanten Restrukturierungen und deren Auswirkungen auf den Jahresabschluss.

Fazit: Sorgfalt bei der Abschlusserstellung 2024

Die Abschlusserstellung 2024 muss die Auswirkungen der multiplen Krisen umfassend berücksichtigen. Für Unternehmen ist es wichtig, bei der Bilanzierung und Bewertung mit einer erhöhten Sorgfalt vorzugehen, insbesondere im Hinblick auf Niederstwerttests, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Unternehmen, die von einer Krise betroffen sind, müssen zusätzlich die Besonderheiten der Abschlusserstellung bei Krisenmandaten in den Blick nehmen und auf eine präzise Offenlegung der wirtschaftlichen Lage achten. Eine detaillierte Berichterstattung ist notwendig, um die Bilanzierungsentscheidungen transparent zu machen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.