Abzinsungszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB – was Unternehmen wissen müssen

Unternehmen, die in ihrer Bilanz Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr ausweisen, müssen diese nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB) abzinsen. Maßgeblich sind die in § 253 Abs. 2 HGB geregelten Abzinsungszinssätze, die von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich veröffentlicht werden.


Gesetzliche Grundlage

Nach § 253 Abs. 2 HGB gilt:

  • Altersversorgungsverpflichtungen → Abzinsung mit dem 10-Jahres-Durchschnitt der entsprechenden Marktzinssätze
  • Sonstige Rückstellungen → Abzinsung mit dem 7-Jahres-Durchschnitt

Diese Zinssätze werden monatlich von der Bundesbank bekanntgegeben. Grundlage ist die sogenannte Null-Kupon-Euro-Swapkurve, die als Referenz für die Ermittlung dient.


Warum das wichtig ist

Der Abzinsungssatz hat direkten Einfluss auf die Höhe der Rückstellungen und damit auf das Eigenkapital und das Jahresergebnis:

  • Sinkende Zinssätze → führen zu höheren Rückstellungen → drücken das Ergebnis.
  • Steigende Zinssätze → entlasten die Rückstellungen → verbessern das Ergebnis.

👉 Besonders betroffen sind Unternehmen mit:

  • Pensionsverpflichtungen
  • langfristigen Rückstellungen, z. B. für Prozessrisiken oder Sanierungsverpflichtungen.

Veröffentlichung durch die Bundesbank

  • Die aktuellen Abzinsungszinssätze werden monatlich auf der Website der Deutschen Bundesbank veröffentlicht.
  • Es gibt sowohl Tabellen als auch Zeitreihen.
  • Hinweis: Die Zeitreihenschlüssel haben sich geändert. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Schlüssel stellt die Bundesbank als PDF bereit.

Fazit & Praxistipps

Die Abzinsungszinssätze nach § 253 Abs. 2 HGB sind ein zentraler Bilanzierungsfaktor und können das Ergebnis erheblich beeinflussen. Unternehmen sollten:

  • die aktuellen Werte monatlich im Blick behalten,
  • frühzeitig Szenarien berechnen, wie sich Änderungen auswirken,
  • insbesondere Pensionsrückstellungen in ihre Finanzplanung einbeziehen.

💡 Tipp: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer helfen bei der korrekten Anwendung der Zinssätze und zeigen rechtzeitig auf, wie sich diese auf Bilanz und GuV auswirken.