Derzeit kursiert eine neue Welle gefälschter Schreiben, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Unter dem Betreff „Hinweis zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung“ werden Empfänger zur Zahlung eines Ordnungsgeldes sowie von Verfahrenskosten aufgefordert. Diese Schreiben sind Fälschungen!
Was ist passiert?
Kriminelle versuchen, mit täuschend echt aussehenden Briefen Zahlungen auf ein ausländisches Konto zu erschleichen – angeblich im Namen des BZSt. Betroffene sollen innerhalb kurzer Frist hohe Geldbeträge überweisen. Ziel ist es, mit der Androhung weiterer Maßnahmen (z. B. Vollstreckung) Druck aufzubauen.
❗ Wichtig: Nicht jedes Schreiben des BZSt ist automatisch gefälscht. Aber: Bitte prüfen Sie aktuell erhaltene Post besonders sorgfältig!
So erkennen Sie die Fälschung
Einige Merkmale, die auf ein gefälschtes Schreiben hinweisen können:
- Keine persönliche Ansprache: Das Schreiben nennt weder Ihren Namen noch eine persönliche Steuernummer.
- Auffällige Zahlungsdetails: Die Überweisung soll auf ein Konto im Ausland (z. B. Spanien) erfolgen – das ist bei deutschen Behörden grundsätzlich unüblich.
- Fehlende Authentizität: Es fehlt an offiziellen Merkmalen, etwa ein echtes Aktenzeichen, die korrekte Absenderadresse oder qualifizierte Signaturen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Keine Zahlung leisten! Ignorieren Sie das Schreiben und überweisen Sie keinesfalls den geforderten Betrag.
- Ihre Bank informieren: Falls Sie bereits gezahlt haben, setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Bank in Verbindung, um eine Rückbuchung zu versuchen.
- Strafanzeige erstatten: Informieren Sie die Polizei über den Betrugsversuch.
- Kontaktieren Sie uns: Bei Unsicherheiten prüfen wir gerne die Echtheit für Sie. Im Zweifelsfall stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.
Unser Rat: Bleiben Sie wachsam!
Leider werden Steuerpflichtige immer wieder Zielscheibe von Betrugsversuchen. Vertrauen Sie im Zweifel nicht auf äußere Merkmale allein. Wenn Sie ein Schreiben erhalten, das Ihnen fragwürdig erscheint: Kontaktieren Sie uns lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.
Bleiben Sie aufmerksam – und teilen Sie diesen Hinweis gerne mit Familie, Freunden und Geschäftspartnern.