Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung: Was bedeutet die siebte Verordnung?

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 14. November 2024 über die siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung (Country-by-Country Reporting) informiert. Diese Neuerung betrifft den internationalen Informationsaustausch von länderbezogenen Berichten zwischen Staaten und Hoheitsgebieten.


Hintergrund: Was ist die Mehrseitige Vereinbarung (CbCR)?

Die Mehrseitige Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte wurde am 27. Januar 2016 unterzeichnet und trat am 26. Oktober 2016 in Kraft. Ziel ist es, Steuerbehörden weltweit einen Überblick über die Verteilung von Gewinnen, Steuern und wirtschaftlicher Aktivität multinationaler Unternehmen zu geben. Damit soll Steuervermeidung und Gewinnverlagerung entgegengewirkt werden.

Bis heute haben 50 Staaten und Hoheitsgebiete diese Vereinbarung unterzeichnet, wodurch der automatische Informationsaustausch jährlich auf Grundlage der Mehrseitigen Vereinbarung erfolgt.


Was regelt die siebte Änderungsverordnung?

Die siebte Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der CbCR-Ausdehnungsverordnung um weitere Staaten, die die Mehrseitige Vereinbarung nach dem 26. Oktober 2016 unterzeichnet haben. Sie tritt in Ergänzung zu den bisherigen Änderungen von 2018 bis 2024 in Kraft.

Besonders relevant ist die Einbindung der Staaten:

  • Albanien
  • Ukraine

Diese Staaten und Hoheitsgebiete sind ab dem nächsten automatischen Informationsaustausch zum 31. März 2025 vollständig in das länderbezogene Berichtswesen eingebunden.


Wen betrifft die CbCR-Ausdehnung?

Das länderbezogene Berichtswesen (CbCR) betrifft vor allem multinationale Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Unternehmen sind verpflichtet, umfassende Daten zu ihren internationalen Aktivitäten zu melden, darunter:

  • Gewinne und Steuern pro Land,
  • Umsätze,
  • Mitarbeiterzahlen,
  • Vermögenswerte.

Die Daten werden den Finanzbehörden übermittelt und auf Basis der Mehrseitigen Vereinbarung automatisch zwischen den teilnehmenden Staaten ausgetauscht.


Was bedeutet das für Unternehmen?

  1. Erweiterte Berichtspflichten: Multinationale Unternehmen, die in den neu eingebundenen Staaten tätig sind, müssen sicherstellen, dass ihre länderbezogenen Berichte (Country-by-Country Reports) den neuen Anforderungen entsprechen.
  2. Erhöhte Transparenz: Der Informationsaustausch ermöglicht eine genauere Prüfung steuerlicher Aktivitäten und erhöht die Anforderungen an eine klare und saubere Dokumentation.
  3. Compliance sicherstellen: Unternehmen sollten ihre Berichtspflichten überprüfen und sicherstellen, dass alle länderspezifischen Berichte korrekt und rechtzeitig erstellt werden.

Fazit

Die siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung erweitert den internationalen Informationsaustausch weiter und bindet mit Albanien und der Ukraine zwei weitere Staaten ein. Unternehmen, die von diesen Regelungen betroffen sind, sollten frühzeitig sicherstellen, dass ihre Berichterstattung den neuen Anforderungen entspricht, um Sanktionen zu vermeiden.

Bei Fragen zu den Anforderungen oder zur Erstellung von länderbezogenen Bericht