Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)

Am 07. April 2025 meldete die Bundessteuerberaterkammer (BStBK), dass der Bundesrat am 21. März 2025 der Fünften Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zugestimmt hat. Diese Änderung bringt vor allem eine längst überfällige Erhöhung der Steuerberatervergütung mit sich – ein Thema, für das sich die BStBK seit Jahren stark gemacht hat. Doch was genau ändert sich, und warum ist diese Anpassung so bedeutend für die Branche? Unser Blogbeitrag gibt Ihnen einen Überblick.

Hintergrund: Warum eine Erhöhung notwendig war

Die letzte Anpassung der Steuerberatervergütung fand im Jahr 2020 statt. Seitdem sind die Kosten für Personal und Sachaufwand in Steuerkanzleien kontinuierlich gestiegen – ein Trend, der durch Inflation, höhere Gehälter und teurere Betriebsmittel verstärkt wurde. Die BStBK hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine qualitativ hochwertige Steuerberatung nur mit einer angemessenen Vergütung gewährleistet werden kann. Mit der aktuellen Änderung wird diesem Anliegen zumindest teilweise Rechnung getragen.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick

  1. Erhöhung der Gebühren
    • Gegenstandswertabhängige Gebühren: Diese steigen um durchschnittlich 6 %. Sie betreffen Tätigkeiten, deren Vergütung sich nach dem Streitwert richtet, wie etwa Beratungen bei komplexen steuerlichen Sachverhalten.
    • Festgebühren: Dazu zählt insbesondere die Zeitgebühr, die um durchschnittlich 9 % erhöht wird. Dies betrifft Tätigkeiten, die nicht direkt an einen Gegenstandswert gekoppelt sind, wie Beratungsgespräche oder die Erstellung von Gutachten.
    • Gleichlauf mit der Rechtsanwaltsvergütung: Parallel dazu wurde die Rechtsanwaltsvergütung angepasst, was auch Steuerberater*innen zugutekommt, die im außergerichtlichen Einspruchsverfahren oder vor Finanzgerichten tätig sind.
  2. Praxistaugliche Taktung der Zeitgebühr
    Ursprünglich plante das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine wenig praxisgerechte Abrechnung im 1-Minuten-Takt. Nach intensivem Einsatz der BStBK wurde dies verhindert. Stattdessen gilt künftig eine Taktung von 15 Minuten – ein Kompromiss, der den Verwaltungsaufwand in Kanzleien reduziert und die Abrechnung realistisch gestaltet.
  3. Kompromiss statt Vollerfolg
    Die BStBK hatte eine stärkere Erhöhung sowie eine regelmäßige Überprüfung der Gebührenhöhe gefordert, um künftige Kostensteigerungen automatisch abzubilden. Das BMF stimmte diesen Vorschlägen jedoch nicht zu. Dennoch sieht die Kammer die Änderung als positiven ersten Schritt.

Inkrafttreten

Die geänderte StBVV tritt am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft – voraussichtlich also zum 1. Juni 2025, sofern die Verkündung im März erfolgt. Bis dahin gelten die bisherigen Sätze weiter.

Bedeutung für Steuerberater und Mandanten

Für Steuerberater*innen bedeutet die Anpassung eine finanzielle Entlastung, da sie gestiegene Kosten besser abfedern können, ohne an der Qualität ihrer Dienstleistungen zu sparen. Besonders kleinere Kanzleien profitieren davon, da sie oft weniger Spielraum für Kosteneinsparungen haben.

Für Mandanten könnte die Erhöhung zunächst höhere Gebühren bedeuten. Allerdings bleibt die Vergütung gesetzlich geregelt, sodass Transparenz gewährleistet ist. Zudem sichert die Anpassung langfristig die hohe Beratungsqualität, von der Mandanten profitieren.

Ausblick: Die BStBK bleibt dran

Die BStBK betont, dass die aktuelle Änderung nur ein Anfang ist. Sie wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Vergütung regelmäßig überprüft und an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird. Ziel bleibt es, die Steuerberatung als unverzichtbaren Bestandteil der rechtlichen und wirtschaftlichen Beratung fair zu honorieren.

Weitere Informationen

Fazit

Die Änderung der StBVV ist ein wichtiger Schritt, um die Steuerberatervergütung an die Realität anzupassen. Auch wenn nicht alle Forderungen erfüllt wurden, zeigt die Entscheidung, dass die Politik die Herausforderungen der Branche anerkennt. Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu den neuen Gebühren oder steuerlichen Anliegen zu klären.

Quelle: Bundessteuerberaterkammer, BStBK-Report – April 2025