BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2024 – Redaktionelle Anpassungen des UStAE
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Dezember 2024 ein Schreiben zur Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) veröffentlicht (Az.: III C 3 – S 7015/22/10004 :001). Die Anpassungen betreffen vor allem redaktionelle Korrekturen und berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung.
Wesentliche Inhalte des Schreibens:
- Berücksichtigung neuer Rechtsprechung:
- Der UStAE wurde teilweise noch nicht an die seit dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 ergangene und im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Rechtsprechung angepasst.
- Die aktuelle Änderung dient der Einarbeitung dieser Rechtsprechung, ohne dass sich dadurch materielle Rechtsänderungen ergeben.
- Redaktionelle Korrekturen:
- Das Schreiben beseitigt redaktionelle Unschärfen im UStAE, die keine materiell-rechtlichen Auswirkungen haben.
- Aufgrund der rein redaktionellen Natur der Änderungen bedarf es keiner gesonderten Anwendungsregelung.
- Wachstumschancengesetz:
- Anpassungen an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 wurden bereits mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2024 (BStBl I S. 1131) vorgenommen.
Veröffentlichung und Inkrafttreten:
- Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
- Die Änderungen treten am 31. Dezember 2024 in Kraft.
Fazit: Das BMF setzt mit diesem Schreiben fortlaufende Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses um, um die Kohärenz und Aktualität der Vorschriften sicherzustellen. Steuerpflichtige und Berater sollten die aktualisierte Fassung des UStAE beachten, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 20.12.2024