Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) zum 31. Dezember 2024

BMF-Schreiben vom 20. Dezember 2024 – Redaktionelle Anpassungen des UStAE

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 20. Dezember 2024 ein Schreiben zur Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) veröffentlicht (Az.: III C 3 – S 7015/22/10004 :001). Die Anpassungen betreffen vor allem redaktionelle Korrekturen und berücksichtigen aktuelle Rechtsprechung.

Wesentliche Inhalte des Schreibens:

  1. Berücksichtigung neuer Rechtsprechung:
    • Der UStAE wurde teilweise noch nicht an die seit dem BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2023 ergangene und im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlichte Rechtsprechung angepasst.
    • Die aktuelle Änderung dient der Einarbeitung dieser Rechtsprechung, ohne dass sich dadurch materielle Rechtsänderungen ergeben.
  2. Redaktionelle Korrekturen:
    • Das Schreiben beseitigt redaktionelle Unschärfen im UStAE, die keine materiell-rechtlichen Auswirkungen haben.
    • Aufgrund der rein redaktionellen Natur der Änderungen bedarf es keiner gesonderten Anwendungsregelung.
  3. Wachstumschancengesetz:
    • Anpassungen an das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vom 27. März 2024 wurden bereits mit BMF-Schreiben vom 12. Juli 2024 (BStBl I S. 1131) vorgenommen.

Veröffentlichung und Inkrafttreten:

  • Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
  • Die Änderungen treten am 31. Dezember 2024 in Kraft.

Fazit: Das BMF setzt mit diesem Schreiben fortlaufende Anpassungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses um, um die Kohärenz und Aktualität der Vorschriften sicherzustellen. Steuerpflichtige und Berater sollten die aktualisierte Fassung des UStAE beachten, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.


Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 20.12.2024