Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2019

Das BMF hat die Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses bekannt gegeben. Die Änderungen zum 31.12.2019 umfassen die Einarbeitung von Rechtsprechung und redaktionelle Anpassungen.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass berücksichtigt zum Teil noch nicht die seit dem BMF-Schreiben vom 14.12.2018 (Az. III C 3 – S-7015 / 17 / 10002), ergangene Rechtsprechung, soweit diese im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht worden ist. Außerdem enthält der Umsatzsteuer-Anwendungserlass in gewissem Umfang redaktionelle Unschärfen, die beseitigt werden müssen. Da das Schreiben somit lediglich redaktionelle Änderungen ohne materiell-rechtliche Auswirkungen beinhaltet, bedarf es keiner Anwendungsregelung.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 3 – S-7015 / 19 / 10002 :001 vom 19.12.2019