Zur Ausführung des im November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen und dem Bundestag zugeleitet. Mit der ersten Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung – ESanMV (19/26559) werden die Änderungen bei der direkten Förderung nun auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen.
Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.02.2021