Änderungsprotokoll vom 12. Januar 2021 zum DBA mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Das BMF hat das Protokoll zur Änderung des am 30. März 2010 in London unterzeichneten Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das am 17. März 2014 in London unterzeichnete Protokoll geänderten Fassung veröffentlicht.

Änderungsprotokoll vom 12. Januar 2021:

Gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland anlässlich der Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 12. Januar 2021

Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland haben sich anlässlich der Unterzeichnung des Protokolls zur Änderung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen („Abkommen“) am 12. Januar 2021 wie folgt verständigt:

Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland bekräftigen ihre Bereitschaft, innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des in Artikel 126 des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft vorgesehenen Übergangszeitraums Verhandlungen zur weiteren Änderung des Abkommens aufzunehmen.Diese Gemeinsame Erklärung wird in zwei Exemplaren, jeweils in deutscher und englischer Sprache, unterzeichnet.

Inkrafttreten: noch nicht in Kraft getreten

Bemerkung:
Das am 12. Januar 2021 in London unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d. h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu dem Vereinigten Königreich um.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 12.01.2021