Änderungsprotokoll zum DBA-Schweden unterzeichnet

Protokoll vom 18.01.2023 zur Änderung des Abkommens vom 14.07.1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Leistung gegenseitigen Beistands bei den Steuern (Deutsch-schwedisches Steuerabkommen)

Das BMF hat ein am 18.01.2023 in Stockholm unterzeichnetes Änderungsprotokoll zum DBA-Schweden veröffentlicht.

Mit dem Änderungsprotokoll wird der abkommensrechtliche Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Schweden umgesetzt. Darüber hinaus werden weitere Anpassungen vorgenommen (u. a. Informationsaustausch, Authorised OECD Approach).

Das Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation. D. h., nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und im Königreich Schweden sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.

Quelle: BMF, Mitteilung vom 18.01.2023