Der demografische Wandel stellt Deutschland vor erhebliche Herausforderungen. Immer mehr Menschen erreichen das Rentenalter, während gleichzeitig die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden. Die Folge: Ein zunehmender Fachkräftemangel, der bereits heute zahlreiche Branchen belastet und künftig noch stärker zu spüren sein dürfte.
Um diesem Trend entgegenzuwirken und das vorhandene Arbeitspotenzial der älteren Generation besser zu nutzen, plant die Bundesregierung die Einführung der sogenannten Aktivrente.
Was möchte die Bundesregierung mit der Aktivrente erreichen?
Die Aktivrente soll Anreize schaffen, über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus weiterzuarbeiten. Die Bundesregierung reagiert damit auf zwei Entwicklungen:
- Überalterung der Gesellschaft und steigende Lebenserwartung
- Akuter Fachkräftemangel in nahezu allen Wirtschaftsbereichen
Durch die Aktivrente sollen ältere Menschen, die weiterhin arbeiten möchten oder können, steuerlich entlastet werden. Laut Berechnungen könnten dadurch rund 168.000 Rentner zusätzlich für den Arbeitsmarkt gewonnen werden – ein bedeutender Beitrag zur Entlastung der deutschen Wirtschaft.
Wie soll die Aktivrente funktionieren?
Kern der Reform ist ein steuerlicher Freibetrag für Beschäftigte im Rentenalter:
✔ Steuerfreie Einkünfte bis 2.000 Euro pro Monat
Rentnerinnen und Rentner dürfen nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei aus einer nichtselbstständigen Beschäftigung hinzuverdienen.
✔ Versteuerung nur des darüber hinausgehenden Einkommens
Jeder Euro über dieser Grenze unterliegt der normalen Besteuerung.
✔ Arbeitgeber zahlen weiterhin Sozialversicherungsbeiträge
Auch wenn der arbeitende Rentner selbst keine eigenen Arbeitnehmerbeiträge mehr leistet, soll der Arbeitgeber die vollen Sozialversicherungsbeiträge tragen.
Damit sollen die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung finanziell gestärkt werden.
✔ Generationen- und Verteilungsgerechtigkeit
Die Bundesregierung betont, dass die Aktivrente sowohl die Sozialkassen stabilisiert als auch die Belastung zwischen den Generationen fairer verteilt.
Welche Einkünfte sind nicht betroffen?
Einige Einkommensarten fallen nicht unter die Aktivrente:
- Geringfügige Beschäftigungen (Minijobs)
→ Hier gelten bereits heute steuerliche Vergünstigungen. - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
→ Für diese Tätigkeiten sollen keine zusätzlichen Anreize geschaffen werden.
Damit richtet sich die Aktivrente vor allem an arbeitnehmerähnliche Beschäftigungen, bei denen ein echter Mehrwert für die Wirtschaft durch Erfahrung und Fachwissen erzielt werden kann.
Fazit: Ein Modell mit klaren Zielen – aber auch offenen Fragen
Die Aktivrente soll ältere Menschen entlasten, die bereit sind, weiterzuarbeiten, und gleichzeitig die Arbeitskräftebasis der deutschen Wirtschaft stärken. Das Konzept liefert steuerliche Anreize und stärkt zusätzlich die Sozialversicherungen.
Wie stark die Aktivrente tatsächlich genutzt wird – und wie groß der Beitrag zur Lösung des Fachkräftemangels sein kann – wird jedoch maßgeblich davon abhängen, wie attraktiv Arbeitgeber entsprechende Arbeitsplätze gestalten.