Aktualisierung der Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen gemäß § 7b EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29. Mai 2024 wichtige Änderungen und Ergänzungen zu den Anwendungsschreiben der Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b des Einkommensteuergesetzes (EStG) bekanntgegeben. Diese Aktualisierungen, die im koordinierten Ländererlass IV C 3 – S-2197 / 19 / 10009 :010 festgehalten sind, beziehen sich auf die Anlage des BMF-Schreibens vom 7. Juli 2020, die zuletzt am 21. September 2021 geändert wurde.

Wichtige Inhalte der Änderung

Die aktuelle Fassung ersetzt nicht nur die bisherige Anlage des Anwendungsschreibens, sondern ergänzt diese auch um eine zusätzliche Anlage. Dies bedeutet eine Anpassung der Richtlinien, die sowohl die Klarheit als auch die Anwendung der Sonderabschreibungen für Investoren und Bauträger verbessern soll.

Anwendbarkeit

Gemäß dem neuesten Schreiben sind die überarbeiteten und ergänzten Regelungen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (BStBl) auf alle offenen Fälle anwendbar. Dies sichert eine einheitliche Anwendung und bietet Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien.

Veröffentlichung und Bedeutung

Die Schlussbestimmung des Schreibens gibt an, dass es im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht wird. Die Änderungen sind besonders relevant für die Immobilienbranche, da sie die finanziellen Anreize für den Neubau von Mietwohnungen direkt beeinflussen, was wiederum zur Förderung von Neubauvorhaben beitragen könnte.

Quelle: Bundesfinanzministerium