2022-04-06-allgemeine-hinweise-zur-beruecksichtigung-von-unterhaltsaufwendungen-als-assergewoehnliche-belastungHerunterladen
Das BMF hat sein Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582) „Allgemeine Hinweise zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung“ überarbeitet.
Die Grundsätze sind ab sofort auf alle offenen Fälle anzuwenden und ersetzen das BMF-Schreiben vom 07.06.2010 (BStBl I S. 582).
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 8 – S-2285 / 19 / 10003 :001 vom 06.04.2022