Altersvorsorgereformgesetz: Was plant die Bundesregierung für die private Altersvorsorge?

Altersvorsorge · Riester-Reform · Erste Lesung im Bundestag am 26.02.2026


Die Bundesregierung hat mit dem Altersvorsorgereformgesetz (Drucksache 21/4088) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die steuerlich geförderte private Altersvorsorge grundlegend neu aufstellen soll. Der Bundestag hat den Entwurf am 26. Februar 2026 in erster Lesung beraten und anschließend federführend an den Finanzausschuss überwiesen. Gleichzeitig wurde ein Antrag der Grünen-Fraktion für einen „Bürgerfonds“ (Drucksache 21/3617) mitberaten, der ebenfalls an die Ausschüsse weitergeleitet wurde. Das parlamentarische Verfahren ist damit eröffnet – ein abschließendes Gesetz steht noch aus.


Hintergrund: Warum Reform?

Das bestehende Riester-System gilt seit Jahren als reformbedürftig: komplexe Förderregeln, hohe Verwaltungskosten, geringe Renditen durch starre Beitragsgarantien und sinkende Verbreitung in der Bevölkerung. Die Bundesregierung reagiert mit einem Neuansatz, der mehr Flexibilität, niedrigere Kosten und höhere Renditechancen ermöglichen soll.


Die wesentlichen Eckpunkte des Regierungsentwurfs

Neue Produktkategorie: Altersvorsorgedepot ohne Garantie

Kernstück des Entwurfs ist die Zulassung eines zertifizierten Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie. Bisher setzten Riester-Produkte eine vollständige Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlungsphase voraus – ein Merkmal, das renditestarke Aktieninvestments faktisch verhinderte oder stark verteuerte. Künftig soll es möglich sein, im Rahmen eines geförderten Depots in Fonds und andere für Kleinanleger geeignete Anlageklassen zu investieren, ohne dass eine Kapitalgarantie vorgesehen sein muss.

Daneben bleiben sicherheitsorientierte Garantieprodukte mit garantiertem Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase weiterhin förderfähig. Anleger können also zwischen einem renditeorientierten Depotmodell und einem klassischen Garantieprodukt wählen.

Neu gefasste Zertifizierungskriterien

Die bisherigen Anforderungen an die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen werden neu definiert. Ziel ist ein einfacheres, transparenteres und kostengünstigeres Produktangebot, das eine breitere Bevölkerungsschicht zur privaten Altersvorsorge motivieren soll.


Der Grünen-Antrag: Bürgerfonds als Alternative

Parallel zum Regierungsentwurf hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag eingebracht, der auf einen staatlich organisierten Bürgerfonds setzt – ein einfaches, kostengünstiges und renditestärkes Vorsorgeinstrument nach dem Vorbild skandinavischer oder angelsächsischer Staatsfonds. Dieser Ansatz unterscheidet sich vom Regierungsentwurf grundlegend: Statt auf private Produktanbieter zu setzen, würde der Bürgerfonds zentral verwaltet und böte standardisierte Anlageoptionen mit niedrigen Verwaltungskosten. Der Antrag liegt nun ebenfalls beim Finanzausschuss.


Stand des Verfahrens und Ausblick

Mit der Überweisung an den Finanzausschuss beginnt die eigentliche inhaltliche Beratungsphase. Wann das Gesetz verabschiedet werden könnte, ist derzeit offen. Angesichts der Bedeutung des Themas und der parlamentarischen Diskussion über konkurrierende Modelle (Depotlösung vs. Bürgerfonds) ist mit intensiven Beratungen und möglichen Änderungen am Regierungsentwurf zu rechnen.

Für Steuerberater, die Mandanten bei der Altersvorsorgeplanung begleiten, empfiehlt sich eine aufmerksame Beobachtung des weiteren Gesetzgebungsverfahrens. Insbesondere die steuerliche Behandlung des neuen Altersvorsorgedepots – Förderstruktur, nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlungsphase, Einbindung in das bestehende Sonderausgabenabzugssystem – wird für die Beratungspraxis von zentraler Bedeutung sein.


Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 26.02.2026; Gesetzentwurf BT-Drucksache 21/4088; Antrag BT-Drucksache 21/3617. Federführung: Finanzausschuss. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.